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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 123/12
    § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 und 2 PAngV; § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer Gemeinschaftsanzeige mehrerer Kfz-Händler nicht gegen das Gebot der Endpreisangabe verstößt. Die Anzeige mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die individuellen Endpreise erst bei den werbenden Händlern zu erfragen seien, stelle kein verbindliches Angebot dar. Der durchschnittliche Verbraucher wisse auch, dass bei der Preisbildung beim Erwerb eines Pkw viele Faktoren eine Rolle spielen und gehe bei einer UPV-Angabe nicht davon aus, dass dieser Preis verbindlich für alle beteiligten Händler sowie möglichen Ausstattungen des Pkw gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

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