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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2015

    LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 29/15
    § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 29 StVZO

    Das LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ neben anderen Leistungen nicht irreführend ist. Zwar sei nicht die Werkstatt selbst, sondern nur eine amtliche anerkannte Überwachungsorganisation zur Abnahme der Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt. Die beklagte Werkstatt gebe in der Werbung aber auch gar nicht an, diese Untersuchungen selbst durchzuführen, so dass eine unwahre Angabe nicht vorliege. Zudem sei es dem durchschnittlichen Kraftfahrer auch bekannt, dass für die Abnahme von HU/AU in einer Werkstatt üblicherweise zugelassene Prüfer in die Werkstatt kommen und die entsprechenden Untersuchungen durchführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 7. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013, Az. 4 U 31/13
    § 3 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn eine Kfz-Werkstatt kaskoversicherten Kunden, die eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, für den Auftrag des Austauschs einer Autoglasscheibe einen Gutschein für einen Folgeauftrag verspricht.  Die von der Klägerin beanstandeten Angebote sprächen die Halter von Kraftfahrzeugen an, für die eine Kaskoversicherung bestehe. Diese erhielten einen Gutschein für den Abschluss eines Vertrags, für dessen Kosten sie selbst nur in Höhe des Selbstbehalts und im Übrigen die Versicherer aufkommen müssten. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AKB seien sie gehalten, alles zu tun, was der Minderung des Schadens dienen könne. Dies schließe neben der Verpflichtung, die Kosten für die Reparatur niedrig zu halten, auch ein, dass dem Versicherer gegenüber zutreffende Angaben zu den Kosten der Reparatur gemacht würden. Das Angebot der Kfz-Werkstatt könne den angesprochenen Verbraucher aber veranlassen, die Werkstatt unter Verletzung seiner Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag und gegebenenfalls insbesondere unter Ausschlagung eines gleichwertigen oder günstigeren Angebots eines Mitbewerbers allein deshalb zu beauftragen, weil er die von der Beklagten versprochenen Vorteile erlangen wolle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. April 2011

    BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10
    §§ 14; 15 MarkenG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 65/2011 entschieden, dass eine herstellerunabhängige Autoreparaturwerkstatt nicht mit dem Logo eines bekannten Automobilherstellers werben darf. Die Autowerkstatt habe zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückgreifen können und sei nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen gewesen. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

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