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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2016

    OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2015, Az. 1 Ws 507, 508/15
    § 57 c Abs. 1 StGB, Art. 5 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG 

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Straftäter im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung der Internetzugang verboten werden kann. Darin liege, so der Senat, keine unzumutbare Anforderung an die Lebensführung des Verurteilten, zumal eine für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme unerlässliche Internetnutzung von der Weisung ausgenommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Januar 2013

    BGH, Urteil vom 27.06.2001, Az. 1 StR 66/01
    § 176a Abs. 2 StGB, § 184 Abs. 3
    StGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein „Verbreiten“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB bereits dann in Betracht kommt, wenn die Datei auf dem PC eines anderen Internetnutzers angekommen ist, ungeachtet der weiteren Frage, ob der andere Nutzer die Datei geöffnet hat oder nicht. Dagegen soll ein „Zugänglichmachen“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB vorliegen, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie EU-Kommission plant unter der Federführung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström seit längerem Websperren zur Unterbindung des Kinderpornographie-Angebots im Internet, die jetzt zeitnah umgesetzt werden sollen. Malmström hatte eine entsprechende EU-Richtlinie vorgeschlagen. Nun hat eine entsprechende Debatte im Europäischen Parlament begonnen, indem die EVP-Fraktion auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) am 01.07.2010 zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie einlud. Wie ein Bericht von heise deutlich macht, besteht im Bereich der Kinderpornographie im Internet noch keine ausreichende Grundlagenforschung hinsichtlich der Erforderlichkeit und Wirkung von Websperren, was insbesondere in Hinblick auf die Nebenwirkungen etwaiger Websperren auf das Internet insgesamt bedenklich stimmt.

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