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Artikel-Schlagworte: „Klage“

APPLE: Bezeichnung einer Downloadplattform als “Appstore” durch Amazon in den USA stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung zu Lasten von Apple dar / Markenrechtsverstoß bleibt offen

Freitag, 4. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammUnited States District Court of the Northern District of California,
Urteil vom 02.01.2012, Az. No. C 11-1327 PJH

Der United States District Court of the Northern District of California hat entschieden (engl. Volltext der Entscheidung hier), dass der Betrieb eines “App Stores” durch Amazon nicht geeignet ist, Kunden durch die so bezeichnete Amazon-Softwaredownloadplattform in die Irre zu führen. Auch Apple betreibt einen App-Store. Das Urteil enthält keine Entscheidung darüber, ob in der Bezeichnung “App Store” durch Amazon eine Markenrechtsverletzung zu sehen ist. Was wir davon halten? Die Bezeichnung “App Store” hat sich de facto zu einer Gattungsbezeichnung für eine Downloadplattform von Software für Mobile Devices (Smart Phones, Tablets) entwickelt (s. hier und hier).

OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisen

Freitag, 9. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 - teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGB

Das OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Oldenburg: Bei Beleidigungen im Internet (hier: Facebook) ist vor Erhebung der Klage grundsätzlich ein außergerichtliches Schiedsverfahren zu eröffnen

Donnerstag, 13. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2012, Az. 5 T 529/12
§ 1 Abs. 1 NSchÄG, § 2 Nr. 4 NSchÄG, § 185 StGB

Das LG Oldenburg hat entschieden, dass bei reinen Beleidigungen im Internet (hier: Facebook) vor Klageerhebung ein außergerichtliches Schiedsverfahren vor einer Schiedsstelle eingeleitet werden muss. Dies ergebe sich aus § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes (NSchÄG). Eine Ausnahme nach § 2 Nr. 4 NSchÄG mit der Folge einer direkten Klagemöglichkeit sei vorliegend nicht anzunehmen, da es sich bei Verunglimpfungen auf Facebook-Seiten nicht um Streitigkeiten über Veröffentlichungen in Rundfunk und Presse handele. Die Kammer wies allerdings darauf hin, dass die Rechtslage anders zu beurteilen wäre, wenn sich zu der Ehrverletzung eine konkrete Drohung gegen die durch das Gewaltschutzgesetz geschützten Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit richte. Dies sei jedoch vorliegend noch nicht allein deshalb der Fall, weil der Beklagte dem Kläger über Facebook mitgeteilt habe „… ich wünsche dir und deiner Rasse den Tod”.

EuGH: Verbraucherin aus Österreich kann deutschen Autohändler wegen Pkw-Mangel auch ohne Fernabsatzvertrag in Österreich verklagen

Mittwoch, 12. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001

Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Leipzig: Zum Urheberrechtsschutz des Architekten an Gebäuden gegen deren vollständigen Abriss

Mittwoch, 2. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 05 O 3308/10
§ 2 UrhG, § 14 UrhG

Das LG Leipzig hat die Klage des Architekten Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, gerichtet gegen den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und den Bau eines neuen Konzertsaales auf Grund des Fehlens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen. Zur Pressemitteilung 12/12 des LG Leipzig in Auszügen: (more…)

FACEBOOK: IHK Schleswig-Holstein verklagt Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum (ULD) zur Klärung der Frage, ob Fanpages und “Gefällt mir”-Button datenschutzrechtlich zulässig sind

Dienstag, 24. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die IHK Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben “in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten.” Dabei geht es um die Frage, ob Fanpages bei Facebook oder der Einsatz des “Gefällt mir”- bzw. “Like”-Buttons auf der eigenen Website aus Datenschutzgründen verboten sind. Marcus Schween, “Federführer Recht” der IHK Schleswig-Holstein, erklärte: “Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können”. Die IHK gehe davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen werde. Die Pressemitteilung vom 23.01.2012 finden Sie hier.

OLG Köln: “Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflicht

Dienstag, 29. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG  Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
§ 661a BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung “Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!” als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

US-District Court ND New York: Haftung des Betreibers einer Bilddatenbank für Bilder mit markenrechtlich geschützten Gegenständen / Car-Freshner Corp. et al vs. Getty-Images Inc. et al

Montag, 24. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

US-District Court Northern District of New York, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 7:09-CV-1252 (GTS/GHL)
Car-Freshner Corp. et al vs. Getty Images, Inc. et al

Der US-District Court Northern District of New York hat derzeit über eine marken- und wettbewerbsrechtlich motivierte Klage der Wunderbaum-Hersteller Car-Freshner Corp. und Julius Saeman Ltd. zu entscheiden (hier). Diese richtet sich gegen Bilder in der Getty Images, in der Motive mit dem Wunderbaum zu finden sind, etwa Panoramabilder aus einem Auto heraus, in dem an dem Rückspiegel der besagte Wunderbaum hängt. Auch in Deutschland ist der Wunderbaum geschützt, etwa durch die Wort-Bildmarke 984362 (hier), die Wortmarke 1037344 “Wunder-Baum” (hier) oder die 3D-Gemeinschaftsmarke 003071305 (hier). Interessant ist diese Klage auch in Hinblick auf die BGH-Entscheidung Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 56/0 - “ICE” (hier). Getty Images ist allerdings der Auffassung, mit dem betreffenden Bild keine Werbung betrieben zu haben, wie es im BGH-Fall noch entscheidungserheblich war.

APPLE: Apple erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Samsung und Motorola vor dem LG Düsseldorf wegen angeblicher iPad-Plagiate

Donnerstag, 11. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Nach mehreren Berichten von Florian Müller, dem Betreiber des Blogs FOSS Patents, hat Apple vor dem LG Düsseldorf gerichtliche Schritte gegen Samsung (Hersteller des Galaxy 10.1), Motorola (Hersteller des Xoom) und Jay-tech in Form einstweiliger Verfügungen angestrengt. Sollte der Verfügungsantrag in Sachen Samsung (hier) Bestand haben, müssten nach unserer Auffassung nahezu alle Wettbewerber zukünftig ihre Vertriebssegel für die jeweiligen iPad-Konkurrenzprodukte streichen. Die Klage Apples ist primär durch ein europäisches Geschmacksmuster motiviert. In den Niederlanden hat Apple ein gesondertes Verfahren eröffnet (hier).

Filesharing: Sammelklage der Kreativen gegen Freeware-Portal CNET, wegen Anbietens von Filesharing-Client-Software

Freitag, 6. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Nach einem Bericht von PR Newswire hat eine “Koalition von Künstlern aus der Musik- und Filmbranche” die Firmen CBS Interactive Inc. and CNET Networks, Inc., welche Portale für den kostenlosen Download von Software betreiben, wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten (”mass-scale copyright infringement”) vor einem Gericht in Los Angeles verklagt. Der Klagegrund: Internetnutzer hätten mehr als 220 Mio. Kopien der Filesharing-Client-Software LimeWire von den Download-Seiten heruntergeladen, was ca. 95 % aller Kopien von LimeWire entspräche, bis LimeWire gerichtlich verboten worden sei. Außerdem seien die Beklagten eine Hauptquelle für den Download anderer Filesharing-ClientSoftware, wie Frostwire (32 Mio. Downloads). Dass diese Sammelklage nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich des spiritus rectors der Klage ein gewisses Geschmäckle hat, berichtet Golem.

Kann Apple den Begriff “App Store” markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? (Teil 2)

Donnerstag, 28. April 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Apple hat bei dem anhaltenden Versuch, den Begriff “App Store” markenrechtlich schützen lassen, Gegenwind von Microsoft erhalten (wir berichteten). Nunmehr ist Apple wohl gegen Amazon vor dem United States District Court of Northern District of California gerichtlich vorgegangen, nachdem letzteres Unternehmen am 22.03.2011 den Amazon Appstore für Android Apps auf der Website www.amazon.com startete. Amazon hat sich gegen die Klage zur Wehr gesetzt und Widerklage (”counterclaim”) erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass die Verwendung des Begriffs “app store” durch Amazon nicht in die Marken- oder sonstigen Rechte Apples eingreife (hier).

GOOGLE: Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Google bei Streetview zu einer Anonymisierung von Personen und “Kontrollschildern”

Sonntag, 10. April 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Schweizer BVGer, Urteil vom 30.03.2011, Az. A-7040/2009 - nicht rechtskräftig

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend den Online-Dienst Google Street View teilweise stattgegeben. Laut der Pressemitteilung des Gerichts haben “die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist.” Es ist darauf hinzuweisen, dass das beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden kann und angesichts der grundsätzlichen Bedeutung auch wohl angefochten wird. Vgl. zu der abweichenden Entscheidung des KG Berlin (hier).

AG Mainz: Wie Sie von dem Betreiber einer Abofalle Ihre Anwaltskosten zurückbekommen

Mittwoch, 23. März 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Mainz, Urteil vom 03.03.2011, Az. 89 C 284/10
§§
823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB

Das AG Mainz hat entschieden, dass dem Opfer einer so genannten Abo-Falle (angeblicher Abschluss eines Abo-Vertrages beim Download von z.B. kostenloser Software) die zur Abwehr der Forderung erforderlichen Rechtsanwaltskosten vom Abo-Fallen-Betreiber zu erstatten sind. Im vorliegenden Fall hatte der Abo-Fallen-Betreiber auf die Geltendmachung seiner Forderung außergerichtlich verzichtet, nachdem der Geneppte einen Rechtsanwalt einschaltete. Er weigerte sich jedoch, die dadurch entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Dies wollte sich der Kläger nicht gefallen lassen und ging gerichtlich vor. Zwar entstanden bei dem geringen Streitwert “nur” Anwaltskosten in Höhe von 46,41 EUR; diese musste der Abo-Fallen-Betreiber jedoch erstatten sowie die Kosten des vorliegenden Verfahrens übernehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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EU: Kommt nun die Kollektivklage für Verbraucher? / Dr. Damm & Partner

Donnerstag, 9. Dezember 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) berichtet über die Pläne der EU, möglicherweise kollektive Klagemöglichkeiten für Verbraucher einzuführen. Die Forderung nach so genannten “Sammelklagen” wurde in der Vergangenheit immer wieder laut, vor allem in Bereichen, in denen viele Verbraucher betroffen, für den einzelnen aber eine Klage zu risikoreich erscheint. Mit der Entscheidung der EU-Kommission, weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher zu verfolgen, sei nunmehr der Weg für eine öffentliche Konsultation eröffnet. Der vzbv will sich jedoch dafür einsetzen, dass keine “amerikanischen Verhältnisse” in Form einer Klageindustrie entstehen, von der Verbraucher im Endeffekt nicht profitieren. Wo könnte eine neu entwickelte Kollektivklage sinnvoll eingesetzt werden? Ein Beispiel des vzbv sind Preisirreführungen in Stromverträgen, wo die Rechtswidrigkeit der Klauseln zwar gerichtlich festgestellt wurde, jeder Verbraucher jedoch selbst vor Gericht ziehen müsse, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit einer Kollektivklage könnten nicht nur Verbraucher effizienter zu Ihrem Recht kommen, sondern es würde auch kundenfreundlichen Unternehmen helfen, sich gegenüber den “schwarzen Schafen” abzusetzen.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. erhebt Klage gegen Facebook vor LG Berlin wegen unzureichender AGB und Datenschutzbestimmungen

Montag, 6. Dezember 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Nach Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat dieser vor dem LG Berlin Klage gegen Facebook eingereicht, weil die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern (”Freundefinder”), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der praktizierte Datenschutz (etwa der Adressbuch-Import) gegen Verbraucherrecht verstoße. Zum “Freundefinder” erklärte der vzbv: “Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adressen und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”. Zur Pressemitteilung im Volltext.

Filesharing: Filmwirtschaft erhebt Musterklage gegen Internet-Provider wegen unterlassener Sperrung des Zugangs zu kino.to

Samstag, 6. November 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Genug ist genug, wird sich der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gedacht haben, als man der Betreiber von kino.to nicht habhaft wurde und das dort vorgehaltene Angebot aktueller Kinofilme nicht anderweitig gestoppt bekam. Zitat: “Bis 2008 betrieb kino.to seine Server in den Niederlanden, nach einer vom VAP initiierten Klage flüchtete kino.to jedoch nach Russland. kino.to stellt für den User eine einfache und schnelle Verbindung zu Film-Raubkopien her. Mittels Streaming-Technologie kann jeder Internet-User die Filme kostenlos und ohne Registrierung ansehen.” Nun soll der Provider haften und den Zugang zu kino.to im Rahmen einer Domain-Sperre blockieren. Da dieser sich jedoch weigert will man nun eine “Musterklage” anstrengen, um dem illegalen Streaming Einhalt zu gebieten. Zum vollständigen Beitrag.

Ist Microsoft-Mitgründer Paul Allen ein “Patent-Troll”?

Samstag, 28. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Nach einem Bericht des SPON hat Microsoft-Mitgründer und Milliardär Paul G. Allen, der zuletzt durch sein umfangreiches (wenn auch für ihn wohl steuerlich vorteilhaftes) Charity-Engagement auf sich aufmerksam machte, das Who-is-Who der Internetbranche wegen Verletzung von vier Patenten verklagt, die bei seiner Firma Interval Licensing LLC. liegen.”Wir glauben, dass Innovationen einen Wert haben“, habe ein Sprecher Allens erklärt, ohne eine Schadenssumme zu nennen. Unter den Beklagten seien die Internetriesen Google/YouTube, Facebook, Ebay, AOL und Apple. Laut SPON seien die mit den Patenten geschützte Technologie von “grundlegender” Bedeutung für die Art und Weise, wie die führenden Internet-Suchmaschinen und Online-Marktplätze heute funktionierten. Allen wolle erreichen, dass die verklagten Unternehmen entweder sein Patentrecht nicht weiter verletzen oder Lizenzgebühren bezahlen. Laut einem US-amerikanischen Rechtsanwalt für Patentrecht in der Technologiebranche müssten die beklagten Parteien ihre Programme nicht sofort ändern, da Verfahren und Verhandlungen zu derartigen Fragen mehre Monate bis Jahre dauern könnten und häufig auf dem Vergleichswege endeten. Was wir davon halten? Um ein sog. “Patent-Troll” zu sein, müsste Allen, zumindest nach der Wikipedia-Definition, die Patente erworben haben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen. Angesichts des Umstandes, dass er dem Vernehmen nach die Patente selbst entwickeln ließ und sie bei dem von ihm mitbegründeten Unternehmen Microsoft Verwendung finden, ist die (abwertende) Bezeichnung als Patent-Troll mit dem vorliegenden Verfahren nicht zu vereinbaren.


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