IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 5 U 39/10
    § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Verleihung eines „deutschen Hygienezertifikats“ gegen Entgelt durch ein privates Unternehmen wettbewerbswidrig ist, weil der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein von einer neutralen Stelle verliehenes Gütesiegel handele. Die Verwendung eines dem Aeskulap-Stab ähnlichen Zeichens verstärke noch den Eindruck eines offiziellen medizinischen Hygienestandards. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Verband, dem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG klagebefugte Industrie- und Handelskammern angehören, seinerseits klagebefugt hinsichtlich Wettbewerbsverstößen aus den Bereichen Industrie und Handel sei. Die finanzielle Ausstattung dieses Verbandes müsse solide sein, jedoch nicht dem Erfordernis entsprechen, dass der gleichzeitige Verlust aller geführten Prozessverfahren vollständig abgedeckt sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 13 W 17/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 69 a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Celle hat darauf hingeweisen, dass der Rechteinhaber nicht ohne Weiteres wegen Verletzung der von ihm erworbenen Nutzungsrechte selbständig gegen den Verletzer vorgehen kann. Hierzu bedürfe es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber. Im Übrigen wies der Senat darauf hin, dass Webseiten grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt seien: Die Gestaltung der Internetseite gehe im vorliegenden Fall nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Weder die Farbauswahl oder -kombination, noch die Anordnung der Bilder und Grafiken verliehen der Gestaltung eine Originalität, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen würde, die Gestaltung zu monopolisieren. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Verwendung der Sprache. Es handele sich um eine sachliche Information zu Belangen der örtlichen Gemeinschaft. Die verwendete Alltagssprache biete keine Besonderheiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2012

    BGH, Urteil vom 22.09.2011, Az. I ZR 229/10
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4
    UKlaG

    Der BGH hat entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht daran gehindert ist, Wettbewerbsverstöße auch außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04
    § 13 Abs. 5 UWG a.F.

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sich der Abmahner eine drohende Klage abkaufen lässt. Vorliegend wurde vereinbart, dass die Beklagte zu 1) an die Klägerin mindestens 500.000 Euro zahlen sollte und dass damit die Sache erledigt sein, sich also kein gerichtliches Verfahren mehr anschließen sollte. Das Ziel, sich oder einem Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen, stelle eine sachfremde Erwägung dar, wozu die Klagebefugnis nicht eingeräumt wurde. Diese diene bei der Durchsetzung von Wettbewerbsansprüchen selbst hinsichtlich des unmittelbar Verletzten nicht nur der Durchsetzung von Individualansprüchen, sondern auch der Reinhaltung des Wettbewerbs im Interesse der Mitbewerber. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 24. Juli 2011

    LG Wuppertal, Urteil vom 19.07.2011, Az. 11 O 51/11
    §§ 5, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Wuppertal hat entschieden, dass es bei der Bezeichnung eines Veranstaltungsgebäudes als „Schloss“ nicht auf die Frage ankommt, welche architektonischen und historischen Kriterien an ein Schloss zu stellen sind und ob der Erbauer des „Schlosses“ ein Adeliger war. Vielmehr sei bei der Frage, ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, maßgeblich auf die Auffassung der Verkehrskreise abzustellen, an die die Werbung gerichtet sei und weniger auf den Wortsinn. Im vorliegenden Fall sei die Werbung an Brautpaare, Ausrichter von Firmenveranstaltungen und von Familienfesten gerichtet. Für diese sei nicht entscheidend (anders als für einen Historiker, Adelsforscher oder Adeligen), ob das Gebäude von einem (weitgehend unbekannten Adeligen) erbaut worden sei, sondern dass die Feier in einem festlichen Rahmen in schlossähnlicher Architektur und großzügiger Umgebung abgehalten werden könne. Das sei bei dem Anwesen des Beklagten der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 07.02.2011, Az. 11 HK O 21331/10
    §§ 8 Abs.3 Nr.2; 14 Abs. 2 S. 2 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, welche in der Vergangenheit durch zahlreiche Abmahnungen wegen Verstößen gegen das ElektoG aufgefallen ist, als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder nur eigene wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen kann und nicht in Prozessstandschaft für seine Mitglieder. Bei den Wirtschaftsverbänden würde sonst auch die Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf die kollektive Wahrnehmung von Mitgliederinteressen unterlaufen werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 417; Köhler/Bornkamm, UWG, § 8, Rn. 3.22). Ist nunmehr zu erwarten, dass die Firma Lightcycle in Zukunft ihre Ansprüche im eigenen Namen geltend machen wird, um ihre Klagebefugnis nicht zu gefährden, wird ein anderes Problem vermutlich eine höhere Hemmschwelle für die Unterbindung der zum Teil minutiösen Wettbewerbsverstöße setzen: Denn gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UWG kann ein Verband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (Begehungsort, im Internet: „fliegender Gerichtsstand“) nur dann in Anspruch nehmen nehmen, wenn „der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche oder selbständige berufliche Niederlassung noch einen Wohnsitz hat“, was bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland eher der Ausnahmefall ist. Zu klagen ist dann am Sitz des Abgemahnten, was für den Abmahner nicht nur eine intensive Reisetätigkeit entfaltet, sondern ihm auch der Ungewissheit des für den jeweiligen Standort zuständigen Gerichtes aussetzt. Die Frage, ob Verstöße gegen das ElektroG wettbewerbswidrig sind, wird nämlich durchaus unterschiedlich beurteilt (hier, hier, hier aber auch hier). Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist derzeit noch unklar.

  • veröffentlicht am 6. September 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2010, Az. I-4 U 21/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem Verband für Gewerbetreibende die Klagebefugnis fehlt, wenn er nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die durch ihn geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche auch voll durchzusetzen. Bei 24 offenen Verfahren gegen Mitbewerber seien liquide Mittel in Höhe von ca. 230.000 EUR bei weitem nicht ausreichend, wenn man pro Verfahren im Falle des Unterliegens mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 19.000 EUR rechnen müsse. Des Weiteren liege ein rechtsmissbräuchliches Handels des Verbandes vor, der stets verbandsfremde Konkurrenten abmahne, seine eigenen Mitglieder jedoch nicht diszipliniere. Ebenso entschied bereits das LG Hamburg. Das LG Kiel hingegen hatte sich in seiner Entscheidung Gedanken um die erforderliche Mitgliedszahl eines Verbandes gemacht, um überhaupt für Abmahnungen aktiv legitimiert zu sein. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 23. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010, Az. 57 C 15741/09
    §§ 31 Abs. 1 S. 2; 72 Abs. 1 UrhG; § 184 S. 1 GVG

    Das AG Düsseldorf hat – was noch zu selten in der deutschen Rechtsprechung ist  – die Klagebefugnis der Uptunes GmbH für sog. Filesharing-Unterlassungsansprüche abgelehnt. Es sei nicht bewiesen, dass die Uptunes GmbH über die notwendigen Urheberrechte bzw. urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfüge. Die Vereinbarung sei entgegen prozessualen Anforderungen nur in englischer Sprache vorgelegt worden und könne damit im Verfahren nicht zur schlüssigen Darlegung oder zum Nachweis der erforderlichen Rechteübertragung herangezogen werden. Des Weiteren lasse sich alleine aus der Formulierung „exclusive licensing contract“ nicht zwangsläufig der Schluss ziehen, dass hiermit die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte im rechtlichen Sinne beabsichtigt gewesen sei. Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass ihre Aktivlegitimation aufgrund des (C)-Vermerks auf dem Cover des Kopplungstonträgers vermutet werde. Es sei zwar anerkannt, dass das (C)-Zeichen grundsätzlich ein Indiz für die Rechteinhaberschaft begründe. Die Vermutung zugunsten des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte gelte allerdings nur in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Beides sei vorliegend nicht der Fall. Das Urteil haben wir im Folgenden im Volltext wiedergegeben. Filesharer sollten allerdings nicht allzu früh frohlocken. Unter anderem ist das Urteil nicht rechtskräftig und wir wären mehr als überrascht, wenn die Kollegen des Musiklabels hiergegen nicht in Berufung gehen würden.

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