Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- OLG Celle: Verzierung einer Hotelfassade mit 6 Sternen im Eingangsbereich ist eine Irreführungveröffentlicht am 13. August 2014
OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2014, Az. 13 U 76/14
§ 3 Abs. 3 Anh. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Hotelbetreiber eine Verzierung aus sechs fünfzackigen in einer waagerechten Reihe angebrachten Sternen auf der Marmorverkleidung der Fassade rechts und links der Eingangstür seines Hotels zu entfernen und eine solche Verwendung zukünftig zu unterlassen hat, wenn nicht tatsächlich eine objektive Sterneklassifizierung durch eine neutrale Stelle vorliegt. Anderenfalls werde das Publikum durch diese Art der Dekoration in die Irre geführt. Zum Volltext der Entscheidung: