Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Die Bundesregierung antwortet auf die „Kleine Anfrage“ der SPD zum ausufernden Abmahnwesenveröffentlicht am 20. Mai 2010
Die SPD hatte sich kürzlich aufgerafft, etwas mehr Farbe in ihre Oppositionsrolle zu bringen, dies in Gestalt einer sog. „Kleinen Anfrage“ bei der Bundesregierung zum Abmahn(un)wesen – einem zielsicheren Thema, bei dem die Volksseele kocht. Die Regierung hat nun ihre Antworten gegeben und diese zeigen das geballte Wissen der gegenwärtigen Exekutive um die rechtlichen Nöte des Onlinehandels: (mehr …)
- SPD fragt bei der Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum Thema „Abmahnmissbrauch im Online-Handel“ anveröffentlicht am 7. Mai 2010
Die SPD-Fraktion im Bundestag fragt sich jetzt auch schon, ob der Abmahnzug in dieser Bundesrepublik zuviel Geschwindigkeit aufgenommen hat. Während die Regierung sich unfähig zeigt, die neue (gesetzliche) Widerrufsbelehrung mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung zu harmonisieren, nimmt die SPD das arg emotionsgeladene Thema Abmahnwahn zeitgerecht auf, um noch etwas Wahlkampfstimmung zu betreiben. Zu hoffen bleibt, dass die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und fähig ist, Abhilfe zu schaffen. Hier ist sie also, die „Kleine Anfrage“: (mehr …)
- Bundesregierung: Weiter kein Interesse an Sperrung von Internetanschlüssen bei Filesharing u.a. / ACTA und „Three strikes out“veröffentlicht am 14. Dezember 2009
In einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers u. a. und der Fraktion DIE LINKE zum Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ – ACTA) (BT-Drs. 17/63; zu den europäischen Entwicklungen JavaScript-Link: EU) hat die Bundesregierung bekräftigt, dass sie weiter gegen eine Sperrung von Internetanschlüssen als Mittel gegen illegale Tätigkeiten im Internet (z.B. bestimmte Formen des Filesharings) ist. Zitat: „Im Hinblick auf Regelungen in ACTA zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass die bestehenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere die europarechtlichen Festlegungen zur Internethaftung (Richtlinie 2000/31/EG, E-commerce Richtlinie), nicht durch ACTA beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung lehnt Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab und wird sich für diese Position, falls nötig, auch in den Verhandlungen zu ACTA einsetzen.“ (JavaScript-Link: BT).