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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.03.2004, Az. I ZR 289/01
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Marken „Kleiner Feigling“ und „Frechling“ für alkoholische Getränke nicht verwechslungsgefährdet sind. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit sei auch der Wortbestandteil „Kleiner“ der Marke „Kleiner Feigling“ zu berücksichtigen, so dass im Ergebnis der Unterschied der Marken groß genug sei, um die Verwechslungsgefahr zu verneinen. Zudem würden die Zeichen einen ohne weiteres erkennbaren unterschiedlichen Sinngehalt aufweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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