Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euroveröffentlicht am 15. Oktober 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12
§ 97 UrhG; § 3 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für die unbefugte Nutzung eines Produktfotos bei eBay bei 900,00 EUR liegt. Dies betreffe allerdings lediglich die Nutzung eines Bildes für eine private Auktion, möglicherweise auch im Falle eines Kleingewerbetreibenden. In diesen Fällen sei die Zugrundelegung eines Regelstreitwertes von 6.000,00 EUR nicht angemessen, lediglich der Lizenzschaden sei zur Streitwertbemessung heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung: