IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. August 2011

    In diesen Tagen finden sich immer wieder Hinweise darauf (vgl. z.B. hier und hier), dass sich die werksseitig vorgegebene (WPA2-) Verschlüsselung von (bestimmten) WLAN-Routern der Telekom oder Vodafone binnen Sekunden entschlüsseln lasse, so dass der entsprechende Router von Dritten für illegale Downloads missbraucht werden könne. Erste Kollegen frohlocken, dass hiermit das Verteidigungsarsenal derjenigen Rechtsanwälte bereichert werde, die sich mit der Abwehr bzw. Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen befassten. Doch gerade dies ist ein schwerwiegender Irrtum. Wir zitieren aus der maßgeblichen Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08): (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDass die Auswahl eines geheimen Kennwortes sorgfältig geschehen sollte, ist allgemein bekannt. Heise online weist nun darauf hin, dass es nicht ausreichend ist, Worte zu vermeiden, die im Duden oder Lexika auftauchen, sondern es zudem erforderlich ist, auch auf umgangssprachliche Ausdrücke, Verballhornungen, Namen von Firmen und Produkten u.ä. zu verzichten (JavaSkript-Link: heise online). Abseits vom klassischen Lexikon finden sich solche Begriffe zunehmend in Online-Enzyklopädien wie z.B. Wikipedia. Wortlisten aus solchen Enzyklopädien wiederum stellen für Passwort-Knacker eine große Hilfe dar. Wir können uns daher dem Tipp vom Heise-Verlag nur anschließen und raten allen Usern, keine Passwörter zu benutzen, die Worte der natürlichen Sprache enthalten, sondern stattdessen auf Kombinationen aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen gleichermaßen in Groß- und Kleinschreibung zurück zu greifen und diese regelmäßig zu ändern. Die Speicherung solcher Passwörter soll dem Vernehmen nach kein Alzheimer Syndrom auslösen.

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