IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Urteil vom 16.12.2014, Az. 2 BvE 2/14
    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass auch eine Bundesfamilienministerin (hier: der SPD) am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen (hier: gegen die NPD) teilnehmen darf, wenn dies „nicht unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen“ erfolgt. Die Ministerin habe demzufolge auch nicht gegen das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsgebot verstoßen. Zur Pressemitteilung Nr. 115/2014 vom 16. Dezember 2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 07.03.2013, Az. 10 U 97/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin  hat entschieden, dass Google (Maps) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Kommentare oder Erfahrungsberichte vor Einstellung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Werde allerdings seitens eines Verletzten auf eine Verfehlung hingewiesen (hier: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über einen Schönheitschirurgen „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten…“), müsse Google den beanstandeten Eintrag löschen. Geschehe dies nicht, gehe die Haftung auf Google über. Eine beantragte einstweilige Verfügung sei erlassen und Google mit den Kosten belastet worden. Das Kammergericht formulierte die Prüfungspflichten für Google wie folgt (Zitat):

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12
    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

    Das LG Stuttgart (Volltext siehe unten) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage (Unternehmensseite) für Urheberrechtsverletzungen seiner Fans, also Dritter, haftet, die dadurch entstehen, dass diese ohne Berechtigung Fotos von Prominenten, z.B. Popstars, in ihre Fan-Beiträge einbinden. Was wir davon halten? Der Betreiber der Fanpage war wohl etwas dickfellig, auf Krawall gebürstet oder einfach nur schlecht beraten. Dem Urteil ging nämlich nicht nur eine Abmahnung voraus, sondern auch eine vorwarnende (kostenfreie?) E-Mail des betroffenen Prominenten. Möglicherweise wurde hier aber auch nur der „strategische Absturz“ gesucht, zumal der Fanpage-Betreiber ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ und den Einspruch hiergegen vor der mündlichen Verhandlung zurücknahm. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2012

    LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012, Az. 27 O 14/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog § 22 KUG, § 23 KUG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ verboten, eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Laut der Pressemitteilung 55/12 des Landgerichts habe die Klägerin, die Mutter einer Familie, zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. „Darin sei von einer ‚TV-Dokumentations-Serie‘ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen.“ Gleichwohl blieb der bloßgestellten Mutter ein Schmerzensgeld (gefordert waren 15.000,00 EUR) verwehrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    LG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2012, Az. 312 O 715/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Hamburg hat im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass Schleichwerbung in Blogs, vorliegend durch einen positiven Kommentar, als wettbewerbswidriger Verstoß zu unterlassen ist. Im vorliegenden Fall konnte die IP-Adresse des Kommentators zu einer bekannten Rechtschutzversicherung zurückverfolgt werden, die ihre eigene Qualität anpreisen ließ. Der Beschluss überrascht insoweit, als dass die gerichtliche Verwendung von IP-Adressen deren rechtmäßige Gewinnung, und damit die vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers/Anschlussinhabers voraussetzt, dies vorliegend aber wohl nicht gewährleistet war. In der Folge hätte die Täterschaft des Schleichwerbers im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eigentlich nicht glaubhaft gemacht werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. 7 B 09.1906
    Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGO

    Der BayVGH hat entschieden, dass gegen einen Schüler, der außerhalb der Schule in einem allgemein zugänglichen Internetforum Mitschüler und andere Besucher auffordert, ihre Zu- oder Abneigung über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule zu äußern („Meinungsumfrage“) und damit den Lehrer der Gefahr von anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Mitschüler aussetzt, die das für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensverhältnis zerstören können, ein verschärfter Verweis wegen Störung des Schulfriedens ausgesprochen werden kann. Die „spickmich“-Entscheidung des BGH (BGHZ 181, 328) sei nicht auf Fälle übertragbar, „in denen – anders als bei „spickmich“ – der Besucher eines Internetforums eigene Textbeiträge verfassen kann und somit anonyme Beleidigungen eines Lehrers nicht durch den Aufbau des Portals von vornherein technisch ausgeschlossen sind.“ Der Kläger, ein Schüler der 8. Klasse, hatte auf einem privat betriebenen regionalen Online-Portal ein Diskussionsforum (sog. Thread) zu dem Thema „wer mag bitteschön herrn **********??“ Unter dem Pseudonym „sagichnich“ beantwortete der Kläger diese Frage mit „wer mag bitteschön herrn **********?? alsoichnich!! Der mit seinem Fenstertick*omg*“. In den nachfolgenden Tagen wurden in dem genannten Internetforum mehrere, zum Teil negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben, wobei die jeweiligen Verfasser nicht namentlich in Erscheinung traten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
    §§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).

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