IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBFH, Urteil vom 15.05.2012, Az. XI R 16/10
    § 3 Abs. 11 UStG

    Der BFH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der über seine Internetseite den Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische oder pornografische Bilder und Videos zu beziehen, der Umsatzsteuer unterfällt, wenn er für den tatsächlichen Bezug der Medien auf Internetseiten anderer Unternehmer weiterleitet, ohne dies aber in eindeutiger Weise kenntlich zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie EU-Kommission plant unter der Federführung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström seit längerem Websperren zur Unterbindung des Kinderpornographie-Angebots im Internet, die jetzt zeitnah umgesetzt werden sollen. Malmström hatte eine entsprechende EU-Richtlinie vorgeschlagen. Nun hat eine entsprechende Debatte im Europäischen Parlament begonnen, indem die EVP-Fraktion auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) am 01.07.2010 zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie einlud. Wie ein Bericht von heise deutlich macht, besteht im Bereich der Kinderpornographie im Internet noch keine ausreichende Grundlagenforschung hinsichtlich der Erforderlichkeit und Wirkung von Websperren, was insbesondere in Hinblick auf die Nebenwirkungen etwaiger Websperren auf das Internet insgesamt bedenklich stimmt.

  • veröffentlicht am 5. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie EU-Kommission hat die nächste Energieeffizienz-Verordnung verabschiedet. „Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern.“ (JavaScript-Link: EU). Betroffen sind Netzgeräte für Haushalts- und Bürogeräte wie Funk- und Schnurlostelefone, Notebooks, Modems usw. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft.

  • veröffentlicht am 2. April 2009

    Die Europäische Kommission hat laut einer aktuellen Erklärung des Harmonisierungsamtes (HABM) bekannt gegeben, dass die Gebühren für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarken ab dem 01.05.2009 um 40 Prozent gesenkt werden.  Eine online angemeldete Gemeinschaftsmarke wirft dann lediglich 900,00 EUR an amtlichen Gebühren auf. Ab dem oben genannten Stichtag wird es statt einer getrennten Gebühr für Anmeldung und Eintragung nur noch eine Gebühr geben. Auf Grund von Übergangsvereinbarungen wird für Anmeldungen, die derzeit noch anhängig sind und für die das HABM noch keine Zahlungsaufforderung für die Eintragungsgebühr vor Inkrafttreten des neuen Gebührenplans erteilt hat, keine Eintragungsgebühr mehr fällig. Für diese Kunden wird die Anmeldegebühr (z.B. 750,00 EUR für eine online Anmeldung bis zu drei Klassen) der einzige zu zahlende Betrag sein. Zusätzlich zu der neuen, einzigen Gebühr für elektronisch angemeldete Gemeinschaftsmarken, wird die Gebühr einer per Fax oder Papier angemeldeten Gemeinschaftsmarke auf 1050 EUR reduziert, und eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird 870 EUR kosten (JavaScript-Link: HABM).

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Wir berichteten, dass die EU-Kommission am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue Verbraucherrichtlinie vorgelegt hat (EU-RL Verbraucherverträge). Nun hat sich der Bundesrat in einer Pressemitteilung vom 06.03.2009 kritisch zu diesem Entwurf geäußert. Zwar sei eine Förderung des europäischen Binnenhandels durchaus begrüßenswert, jedoch befürchte der Bundesrat, dass Deutschland angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen wäre, das hier bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau abzusenken. Darin sähe der Bundesrat eine eher misstrauenbildende Maßnahme, jedenfalls gegenüber dem deutschen Verbraucher. Darüber hinaus sei nach Ansicht des Bundesrates mit dem Richtlinienentwurf das Ziel der Vereinfachung des europäischen Verbraucherrechts verfehlt worden, da nur 4 der 8 zur Zeit bestehenden Richtlinien erfasst seien, und so weiterhin eine unübersichtliche Zahl von Einzelbestimmungen bestehen würde (Pressemitteilung Bundesrat).

  • veröffentlicht am 21. Januar 2009

    Microsoft hat in einer Pressemitteilung vom 16.01.2009 vermeldet, dass es eine Beschwerde der EU-Kommission erhalten habe, wonach die Koppelung des Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows seit 1996 gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Microsoft erhält nun Gelegenheit, binnen zwei Monaten auf die Vorwürfe zu reagieren. Die EU-Kommission hatte erst Anfang 2008 gegen Microsoft ein Rekordbußgeld von 899 Mio. Euro verhängt, da es durch überhöhte Lizenzgebühren Wettbewerber behindert hatte; insgesamt belaufen sich Microsofts Strafzahlungen seit 2004 auf über 1,6 Mrd. Euro.

I