IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 228/10
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens im Bereich Strom- und Erdgasversorgung u.a. als „Stadtwerke“ darauf hinweist, dass dieses Unternehmen jedenfalls mehrheitlich in kommunaler Hand ist. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers vor, der einem Unternehmen in öffentlicher Hand regelmäßig eine größeres Vertrauen als Privatunternehmen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. August 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 U 277/10
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Firmenbestandteil „Stadtwerke“ bei einem privaten Energieversorger grundsätzlich zu einer Irreführung des Verkehrs führen kann, da dieser den Eindruck vermittelt erhält, dass es sich um ein kommunales Unternehmen handelt. Im vorliegenden Verfahren wurde ein Wettbewerbsverstoß jedoch ausgeschlossen, da das fragliche Unternehmen 1. bereits seit 35 Jahren privat sei, 2. das Unternehmen sich nur auf dem Gebiet der fraglichen Gemeinde betätige und 3. auf die Zugehörigkeit zu einem privaten Konzern in der Werbung Stadtwerke X – ein Unternehmen der … hingewiesen werde. Unter diesen Voraussetzungen könne nur ein sehr kleiner, wettbewerbsrechtlich nicht relevanter Teil der Verkehrskreise auf ein Energieversorgungsunternehmen in kommunaler Hand schließt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. April 2010

    OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, Az. 2 U 7/10
    §§ 3 Abs. 2, 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Bremen befasst sich mit einem beachtlichen rechtlichen Schlagabtausch zweier Energieversorger. Zunächst hatten die Stadtwerke Bremen einem privatwirtschaftlichen Gasversorger per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da Verbraucher annehmen könnten, bei dem privatwirtschaftlichen Gasversorger handele es sich um die Stadtwerke Bremen (Urteil). Daraufhin hatte der angegangene privatwirtschaftliche Gasversorger zurückgeschlagen und den Stadtwerken Bremen verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da diese mit dem Firmenbestandteil „swb“ ihren Kunden suggeriere, dass es sich bei ihr weiterhin um ein kommunal betriebenes bzw. kommunal geführtes Unternehmen handele. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden auch heute noch „swb“ als Abkürzung für „Stadtwerke Bremen“. Hierin liege auf Grund der konkreten Gesellschaftsstruktur eine Irreführung. Dem ist das OLG Bremen allerdings nicht gefolgt. Dessen Argumentation ist interessant: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. März 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2009, Az. 4 U 129/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn die Präsentation von Testergebnissen nicht eindeutig erkennen lässt, auf wen sich diese Ergebnisse beziehen. Die Beklagte präsentierte auf ihrer Internetseite ein „Gaslexikon“ in Zusammenarbeit mit einer weiteren Gesellschaft „W“ als Partner. Auf der Startseite des Lexikons präsentierte die Beklagte positive Testergebnisse von Ökotest und Stiftung Warentest u.a., die sich auf die „W“ bezogen. Dies sei für den Verbraucher jedoch nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen. Erst bei näherer Betrachtung könne erkannt werden, dass „W“ die Seite gestaltet habe („powered by ‚W'“). Doch auch dies lege nicht zwingend den Schluss nahe, dass die präsentierten Testergebnisse sich auf „W“ bezögen, da die Internetseite fester Bestandteil des Internetangebotes der Beklagten sei. Aus diesem Grund liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vor. Auch in anderen Entscheidungen wurde bereits strenge Maßstäbe an die Werbung mit Testergebnissen gelegt (OLG Zweibrücken, BGH).

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