Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Die Werbung als „Kompetenzcenter“ für einen fremden Hersteller kann irreführend seinveröffentlicht am 29. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2014, Az. 6 U 21/14
§ 15 Abs. 2 und 4 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als „Kompetenzcenter für D Spindeln“, wobei „D“ ein fremder Hersteller von Spindeln ist, untersagt werden kann. Zum einen werde das Unternehmenskennzeichen des Herstellers ohne dessen Zustimmung markenrechtswidrig verwendet. Des Weiteren erwecke die Bezeichnung als Kompetenzcenter den irreführenden Eindruck, dass eine besondere Geschäftsbeziehung zwischen der Beklagten und der Klägerin bestehe. Zum Volltext der Entscheidung: