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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 93 ZPO; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine nicht ausreichend konkretisierte Abmahnung dazu führen kann, dass sich der Abgemahnte bei einer späteren Klage unter Vermeidung der Kostenlast durch sofortiges Anerkenntnis unterwerfen kann. Vorliegend sei ein Küchenfachgeschäft wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung abgemahnt worden, ohne allerdings die konkret beanstandeten Geräte aufzuführen. Auch auf Nachfrage sei keine Konkretisierung erfolgt, so dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden konnte. Das Gericht stellte klar, dass der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens (konkrete Verletzungsform) in einer Abmahnung so genau angegeben sein müsse, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen könne. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. September 2012

    KG Berlin, Urteil vom 20.07.2012, Az. 5 U 90/11
    § 4 Nr. 9 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Abmahnung hinreichend deutlich das konkrete Verhalten des Abgemahnten, welches einen Verstoß darstellen soll, in Bezug nehmen muss. Eine unzutreffende rechtliche Würdigung innerhalb der Abmahnung sei hingegen unschädlich, so lange der Abgemahnte erkennen könne, welches Verhalten ihm vorgeworfen werde und er zu unterlassen habe. Vorliegend sei es bezüglich einer Abmahnung wegen unlauterer Nachahmung eines Produkts unerlässlich gewesen, Abbildungen einzureichen und darauf hinzuweisen, dass Empfänger der vom Beklagten zugänglich gemachten Preislisten einen Katalog mit Abbildungen der streitgegenständlichen Produkte bereits in den Händen hielten. Da dies erst in der Berufung erfolgt sei, habe der Kläger trotz Obsiegens die Kosten zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§
    823, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Abmahnung eines Forumbetreibers, um in seinem Diskussionsforum „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ auf eine bestimmte Person zu unterlassen, nicht ausreichend ist. Vielmehr müsse der Verstoß so konkret bezeichnet sein, dass dem Forumsbetreiber eine Entfernung möglich sei. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. (mehr …)

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