Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Irreführende Werbung mit einem Testergebnis, wenn abgewandelte Notenskala verwendet wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
OLG Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az. 6 U 197/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit dem Ergebnis eines so genannten Konsumententests irreführend ist, wenn für den Test eine Notenskala verwendet wurde, die aus den Noten „(1) ausgezeichnet (2) sehr gut (3) gut (4) weniger gut (5) schlecht“ besteht und eine Fundstelle für den Test nicht angegeben wird. Bei einem seriösen Test müsse eine Notenskala verwendet werden, die den Vorstellungen des Verbrauchers nicht widerspricht. Insbesondere erwarte der Verkehr, dass „sehr gut“ die beste und „gut“ nicht lediglich die mittlere Note sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Verbraucherumfrage mit subjektiven Bewertungen darf nicht wie ein Test der „Stiftung Warentest“ hervorgehoben werdenveröffentlicht am 24. Februar 2011
OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 112/10
§§ 5; 12 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherbefragung im Rahmen eines sog. „Konsumenten-Test“ nicht die Wirkung eines objektiv gehaltenen Warentests (etwa der „Stiftung Warentest“) haben darf. Dass es sich nur um die Summe subjektiver Einschätzungen der jeweils befragten Verbraucher gehandelt habe, hätte herausgestellt werden müssen. Streitgegenständlich war folgende Werbung, welche der Senat für irreführend hielt: