Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankenthal: Verschleiert eine Kontaktanzeige ihren gewerblichen Charakter, liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 11. Mai 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 13.01.2015, Az. 1 HK O 14/14
§ 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass die Herausgabe einer Kontaktanzeige, welche nicht erkennen lässt, dass der Kontakt ausschließlich über eine gewerbliche Partnervermittlung gegen Zahlung einer Gebühr zustande kommen könne, irreführend ist. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Zeitungsrubrik erscheine, in welcher private Kontaktanzeigen üblich seien. In diesem Fall müsse der gewerbliche Charakter einer Anzeige verdeutlicht werden. Zum Volltext der Entscheidung: