IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2014

    Hess. LAG, Urteil vom 05.08.2013, Az. 7 Sa 1060/10
    § 626 Abs. 1 BGB

    Das Hess.LAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der in Ansehung einer Arbeitsvertragsaufhebung E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Termine löscht, fristlos gekündigt werden kann. Für eine ordentliche Kündigung bestehe kein Raum mehr, da durch die Löschung – die erkennbar dem Willen des Arbeitgebers widersprochen habe – das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört worden sei. Zur Pressemitteilung 1/14 des Hessischen Landesarbeitsgerichts: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. März 2014

    ArbG Hamburg, Urteil vom 24.01.2013, Az. 29 Ga 2/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB

    Das ArbG Hamburg hat entschieden, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens, der privat über das soziale Netzwerk XING hergestellte Kontakte (weiter) unterhält, welche auch mit dem früheren Arbeitgeber in Kontakt stehen, nicht ohne Weiteres rechtswidrig verhält. Insbesondere, so das Arbeitsgericht Hamburg, habe der Arbeitnehmer sich nicht gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 ein Geschäftsgeheimnis seiner früheren Arbeitgeberin unbefugt verschafft oder gesichert oder ein auf diese Weise erlangtes Geschäftsgeheimnis unbefugt verwertet oder jemandem mitgeteilt. Die Klägerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass es sich bei den im XING-­Nutzerprofil der Beklagten gespeicherten Daten um Kundendaten der Klägerin im Sinne des Geschäftsgeheimnisbegriffs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG gehandelt habe. Dafür müssten die Kontaktaufnahmen über XING, die zur Speicherung dieser Daten geführt haben, im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit erfolgt sein. Private Kontaktaufnahmen gehörten indes nicht dazu. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

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