IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15
    § 1922 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Eltern eines Kindes bei dessen Tod die Zugangsdaten zu dessen Facebook-Account erben. Anlass der Klage war der tragische Tod der 15jährigen Tochter der Eltern, die nach deren Tod versuchten, etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall zu erhalten, dass es sich bei deren Tod um einen Suizid gehandelt hatte. Dies war den Eltern aber nicht möglich, da ein Bekannter der Tochter Facebook über deren Tod wohl vor den Eltern informiert hatte und Facebook den entsprechenden Account der Tochter in einen „Gedenkzustand“ versetzt hatte. Facebook-Freunde des Kontoinhabers können auf den Gedenkzustand noch zugreifen und dort auch noch Beiträge einfügen; allerdings nicht Außenstehende. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Februar 2014

    LG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2013, Az. 12 O 2638/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Osnabrück hat entschieden, dass der Boykottaufruf des Deutschen Tierschutzbüros an eine Bank, das Konto des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, rechtmäßig war. Für eine einstweilige Verfügung gegen das Tierschutzbüro fehle eine besondere Dringlichkeit, zudem überwiege die Meinungsfreiheit über das Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes. Das Tierschutzbüro verfolgte nämlich „sozial motivierte und schützenswerte Ziele“. Zur Pressemitteilung Nr. 63/13 vom 29.11.2013:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.11.2012, Az. 8 O 62/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Umstellung eines Kontovertrags durch eine Bank von einem Gratis-Modell zu einem kostenpflichtigen Konto nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgen darf. Das Anschreiben an Kunden mit u.a. folgendem Wortlaut „Wir garantieren Ihnen, dass Sie GiroStar, das regulär € 5,99 im Monat kostet, für 12 Monate kostenfrei erhalten. Sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate GiroStar nicht weiter nutzen wollen, senden Sie uns dieses Schreiben mit umseitigem Vermerk und Unterschrift zurück“ sei irreführend, da dem Kunden vermittelt werde, dass ohne eine Äußerung von ihm das Konto kostenpflichtig werde. Schweigen könne jedoch keine wirksame Willenserklärung sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. September 2012

    AG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2012, Az. 150 Gs 1337/12
    § 98 Abs. 1 StPO

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Polizei bei Ermittlungstätigkeiten zwar ein E-Mail-Konto übernehmen, also auch durch ein neues Passwort vor der Benutzung durch den Kontoinhaber oder Dritte sichern darf. Allerdings müsse das Konto nach Auswertung der E-Mails auch wieder freigegeben werden. Dies hatten die etwas schwerfälligen Kollegen von der Trachtengruppe wohl verweigert, auch nachdem sie die E-Mails aus dem betreffenden Konto bereits kopiert hatten. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Udo Vetter (hier).

  • veröffentlicht am 4. Juli 2012

    OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12
    § 280 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, § 433 Abs. 2 BGB

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Kontos nicht für Kaufangebote haftet, die ein Dritter über sein Mitglieds-Konto abgibt. Allein die Tatsache, dass ihm das eBay-Konto gehöre, reiche noch nicht als Anscheinsbeweis dafür aus, dass der Inhaber auch tatsächlich die relevanten Erklärungen abgegeben habe. Ein Passwort könne leicht „geknackt“ werden. Der Inhaber des Kontos hatte einen Kaufvertrag über eine über 30.000 EUR teure Harley-Davidson bestritten und erklärt, sein Konto sei „gehackt“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Reutlingen, Beschluss vom 31.10.2011, Az. 5 Ds 43 Js 18155/10
    § 100 Abs. 3 S.2 StPO, 162, 100 Abs. 1, 169 Abs. 1 Satz 2, 99 StPO

    Das AG Reutlingen hat die Beschlagnahme eines Facebook-Kontos wegen des gegen den Inhaber des Kontos gerichteten Verdachts der Mitwirkung an einer Straftat angeordnet. Interessant ist hier vor allem der Umfang der Beschlagnahme. Als kritisch dürfte sich erweisen, dass deutsche Angestellte von Facebook nicht in der Lage sein sollen, auf die Daten der Netzwerk-Nutzer zuzugreifen. Dieser Zugriff solle allein der Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland möglich sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. IX ZR 388/10
    § 307 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Vereinbarung von monatlichen Gebühren für die Führung eines Darlehensvertrages durch ein Kreditinstitut nicht durch AGB möglich ist. Der Senat erklärte eine Klausel für unwirksam, die besagte „Alle durch den Abschluss und Vollzug dieses Vertrages einschließlich der Sicherheitenbestellung entstehenden Kosten trägt der Darlehensnehmer. Dies sind: ….. Kontoführungsgebühr …. € monatlich“. Im Unterschied zum Vertrag über die Führung eines Kontokorrentkontos gebe es im Darlehensvertrag keine originäre vertragstypische Pflicht des Darlehensgebers, dem Darlehensnehmer über die Verbuchung seiner Zahlungen oder den Stand der restlichen Darlehensschuld Rechenschaft zu legen, so dass die Führung eines Darlehenskontos nur im eigenen buchhalterischen Interesse der Bank erfolge. Deshalb könnten für die Führung eines solchen Kontos auch keine Gebühren formularmäßig vereinbart werden.

  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010, Az. 7 O 16/10
    §
    812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, §§ 261 Abs. 2, Abs. 5; 263a StGB

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass derjenige Kontoinhaber, der die nach einer sog. Phishing-Attacke erbeuteten Gelder an einen Dritten auf dessen Weisung weiterleitet, auf Schadensersatz haftet. Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht den Kontoinhaber in Schutz nimmt. Zitat: „Dem Vortrag der Klägerin, dass dies Anlass für Zweifel bei dem Beklagten hätte dahingehend begründen müssen, dass das Angebot nicht seriös sein kann, da jeder, der mit einem Computer umgehe und zweifelhafte Angebote per E-Mail bekomme, mit unlauteren Machenschaften rechnen müsse, insbesondere wenn sich der Geschäftspartner hinter einer ausländischen E-Mail verberge und der Arbeitsvertrag nicht von diesem Geschäftspartner, sondern einer New Yorker Gesellschaft, welche entsprechend ihres von einem interessierten Bewerber zu berücksichtigenden Internetauftrittes mit Kunst handle, kann indessen nicht gefolgt werden.“ und weiter: „... da der Beklagte weder vorsätzlich noch leichtfertig handelte.“ Anderswo spricht man im Zusammenhang mit derartigen Schadensersatzzahlungen wohl richtiger von einer „Deppen-Steuer.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden Kontobewegungen, Umsätze der letzten 30 Tage, der Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe eine „Kontodeckungsabfrage“ und prüfe den „verfügbaren Rahmen“. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier):
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