IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4a O 9/12 U.
    § 139 Abs. 2 PatG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die außergerichtlichen Rechtsanwalts- (und Patentanwalts-)Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung nicht erstattet werden müssen. Unwirksam sei die Abmahnung beispielsweise dann, wenn das Klagepatent nicht bezeichnet werde. Es bestehe für den Abmahnten keine Pflicht, selbst nachzuforschen, welches Patent zu den in der Abmahnung beschriebenen Merkmalen gehören könnte. Eine allgemeine Verpflichtung zur Marktbeobachtung und einer Schutzrechtsrecherche möglicher Wettbewerber bestehe ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2013, Az. 4 U 159/12
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache abmahnend tätig wird, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die durch Beauftragung eines Kollegen entstehen, wenn der Rechtsanwalt über ausreichende eigene Sachkunde auf dem Rechtsgebiet verfügt. Wenn dieser Maßstab bei Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen gelte, müsse dieser bei Rechtsanwälten erst recht angewendet werden. Wann die Sachkunde bei bestimmten Rechtsfragen vorliege, hänge vom Einzelfall ab. So könne auch ein Anwalt für Arbeits- und Familienrecht in der Lage sein, Verstöße gegen Informationspflichten der DL-InfoV selbst abzumahnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2013, Az. 2-06 O 427/12 – nicht rechtskräftig
    § 91 Abs. 1 ZPO, § 103 ZPO

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine mündliche Verhandlung von München nach Frankfurt a.M. und zurück fliegt, im Rahmen der Kostenerstattung nur die Kosten erstattet verlangen kann, die fiktiv für einen Flug des Tarifs Economy Flex berechnet werden. Ihre Lordschaft hatte für den Kurzflug die Business Class gewählt. Unbekannt ist, ob auch die Festsetzung der Kosten für die berüchtigte Käseplatte beantragt wurde und ob es sich um einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz handelte, der in einer einfachen Markensache ohne die Hilfe eines Patentanwaltes nicht vor und zurück wusste (für beides hier).

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2012

    LG Köln, Urteil vom 10.10.2012, Az. 28 O 551/11
    § 678 BGB, § 823 BGB

    Das LG Köln hat erneut zu der Klassiker-Frage Stellung genommen, ob die Kosten der Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung erstattungsfähig sind. Hierzu entschied die 28. Zivilkammer (Zitat): (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 27 S 11/11
    § 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs.  1 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ausnahmslos sich selbst zu vertreten hat bzw. bei Mandatierung eines Kollegen in bestimmten Fällen auch einen Kostenerstattungsanspruch haben kann. Im vorliegenden Fall ging es um presserechtliche Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüche, welche die Kammer für kompliziert genug hielt, einem Rechtsanwalt die kollegiale Hilfe eines Spezialisten zuzusprechen und entsprechende Kostenerstattungsansprüche gewährte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2012

    LG München I, Urteil vom 14.02.2012, Az. 1 HK O 12863/11
    § 42 Abs. 2 GeschmackmG

    Das LG München hat entschieden, dass auch eine in deutscher Sprache abgefasste Abmahnung an einen italienischen Autohändler zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Vorliegend hatte der Autohändler in Italien auf der Plattform „mobile.de“ ein Fahrzeug angeboten, welches Geschmacksmusterrechte eines deutschen Herstellers verletzte. Die auf deutsch abgefasste Abmahnung an den italienischen Händler sei zulässig gewesen. Für die Abmahnung selbst sei keine Form vorgeschrieben, auch nicht hinsichtlich der Sprache. Der Empfänger solle lediglich in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was ihm vorgeworfen werde und ggf. eine Erklärung hierzu abzugeben. Vorliegend hätte die Beklagte aus der Abmahnung unschwer erkennen können, worum es gehe. Dann hätte es der Beklagten oblegen, für eine Übersetzung zu sorgen und/oder sich an einen Anwalt zu wenden. Die gesetzte Frist von fast 14 Tagen sei dafür als ausreichend zu bewerten.

  • veröffentlicht am 16. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11
    § 114 ZPO, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angeblicher Filesharer nicht gehindert ist, die Aktivlegitimation der Klägerinnen, das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse … und die Zuordnung dieser IP-Adresse zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten. Die Beklagte habe keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des „Onlineermittlers“ und des Internetproviders. Die weitere Substantiierung des Klägervortrags sei für die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen irrelevant. Im Übrigen hat der Senat darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Abmahnkosten ausscheidet, wenn die Abmahnung für ihn auf Grund grober handwerklicher Fehler „völlig unbrauchbar“ ist. Die Abmahnung hatte den Verstoß nicht erkennen lassen, zumal sich die beigefügte Unterlassungserklärung nicht auf einzelne Titel, sondern auf das ganze Musikrepertoire des Rechteinhabers bezog, was unstreitig jedenfalls nicht in seiner Gänze genutzt worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 29 W (pat) 524/10
    § 71 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen gemäß § 71 Abs. 1 MarkenG nur in Betracht kommt, wenn ein Beteiligter gegen seine prozessualen Sorgfaltspflichten verstößt. Dies könne selbst bei Aussichtslosigkeit einer Beschwerde oder Verteidigung gegen eine solche nur bejaht werden, wenn ein Beteiligter mit seinem Verhalten vorrangig verfahrensfremde Ziele wie die Verzögerung einer Entscheidung oder die Behinderung der Gegenseite verfolge (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., §71 Rdnr. 16). Dafür waren im konkreten Fall keine Anhaltspunkte vorgetragen oder ersichtlich.

  • veröffentlicht am 13. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 20.04.2010, Az. 17 W 51/10
    § 91 Abs. 1 ZPO; Nr. 1004 VV RVG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kosten für einen inländischen Rechtsanwalt, der von einer im Ausland ansässigen Partei mandatiert wird, erstattungsfähig sind, auch wenn dieser Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Beauftragung stelle eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, ebenso wie die Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt durch eine inländische Partei. Voraussetzung sei, dass keine höheren Kosten angefallen sind als dies bei Einschaltung eines Verkehrsanwalts zusätzlich zu einem am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten der Fall gewesen wäre. Es sei jedenfalls grundsätzlich für eine ausländische Partei unzumutbar, zunächst das für ihren Fall örtlich zuständige deutsche Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen.

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  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 23.09.2009, Az. 1 S 15/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, dem unverlangt eine Werbe-E-Mail zugeht, die qua Selbstbeauftragung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ausnahmsweise dann einfordern kann, wenn der Absender geltend macht, eine Technologie zu verwenden, nach welcher die Zusendung der Werbe-E-Mail zulässig sei. Die Überprüfung des Sachverhalts sei nicht mehr als „einfach gelagerter Fall zu werten“. (mehr …)

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