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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Flensburg, Beschluss vom 18.06.2012, Az. 5 T 25/12
    § 4 Abs. 6 JVKostO, § 4 Abs. 7 JVKostO

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass das Portal für juristische Entscheidungen openjur.de keinen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Gerichtsentscheidungen hat. Das Portal bietet frei zugängliche Entscheidungen im Volltext an, auf die auch wir immer wieder hinweisen. Beachtlich ist die Argumentation der Kammer: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs. 7 JVKostO, wonach keine Kosten erhoben würden, wenn Daten im Internet zur nicht gewerblichen Nutzung bereitgestellt würden, sei nicht anwendbar. Die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Differenzierung nach gewerblicher „Nutzung“ und gewerblicher „Weiterverwendung“ werde vom Gesetz nicht getroffen. Es komme nicht darauf an, ob und inwiefern der Beschwerdeführer selbst kommerziell tätig sei oder ob Dritte die vorgehaltenen Daten kommerzialisieren könnten. Was wir davon halten? Bei einer derart formalen Betrachtungsweise dürfte openjur.de demnächst sein Glück erneut klageweise versuchen, nachdem man auf der Seite deutlich sichtbar den Hinweis erteilt hat „Die Entscheidungen werden zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereit gestellt.“ und gleichwohl für die Übersendung der Entscheidung zahlen musste. Eine ähnliche Formulierung hat der BGH gewählt (hier). Die weitere Argumentation, dass die Erhebung von Gebühren für die Übersendung von Entscheidungen gesetzlich in § 1 Abs. 1 S. 1 LJVKostG ausdrücklich vorgesehen sei, ist ebenfalls interessant. Es stellt sich nämlich die Frage, wie diverse Länder dann Entscheidungsportale für den kostenlosen (!) Abruf von Entscheidungen betreiben können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 34/08
    §§
    323, 346 Abs. 1, 398, 413, 437 Nr. 2 1. Alt., 440 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass der kostenlose Reparaturversuch eines Händlers dazu führt, dass die Mangelhaftigkeit der Ware zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestritten werden kann. Der Kunde des Händlers hatte dessen mehrfache kostenlose Reparaturversuche zum Anlass genommen, vom Vertrag zurückzutreten. In dem darauf folgenden Gerichtsverfahren, in welchem der Onlinehändler die fehlende Rücktrittsberechtigung des Kunden festgestellt wissen wollte, bestritt der Händler auch die Mangelhaftigkeit der Ware. Dies, so das Oberlandesgericht, könne er nach seinen vorausgegangenen Reparaturversuchen aber nach Treu und Glauben nicht mehr.

    (mehr …)

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