Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bleibt das Gericht im Ordnungsmittelverfahren unter einem bezifferten Mindestbetrag hinsichtlich eines Ordnungsgeldes, ist der Gläubiger an den Verfahrenskosten zu beteiligenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. I ZB 55/13
§ 92 ZPO, § 891 S. 3 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Teilunterliegen des Gläubigers im Ordnungsmittelverfahren auch dann vorliegt, wenn der Gläubiger einen Mindestbetrag für ein festzusetzendes Ordnungsgeld benennt und das Gericht dahinter zurückbleibt. Dies bedeute ein Teilunterliegen des Gläubigers, so dass die Verfahrenskosten gequotelt werden könnten. Vorliegend hatte der Gläubiger in seiner Antragsbegründung ein Ordnungsgeld von 3.500,00 EUR angeregt, seinen Antrag jedoch nicht beziffert und in das Ermessen des Gerichts gestellt. Das Gericht hat lediglich 500,00 EUR festgesetzt. In der Konsequenz musste der Gläubiger 6/7 der Verfahrenskosten übernehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Bei teilweise berechtigter Abmahnung richtet sich der Streitwert nach dem berechtigten Teil / Keine Quotelungveröffentlicht am 30. März 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, Az. 2 U 51/09
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen ist. Die Klägerin hatte fünf Wettbewerbsverstöße abgemahnt, von denen nur drei berechtigt waren. Bei der Abmahnung sei eine Kostenpauschale eines Verbandes auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt sei. (mehr …)