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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. November 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 66/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Pkw im Internet, in welcher die Bilder der Fahrzeuge samt Texten als Diashow angezeigt werden, bereits in diesen Texten Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten muss. Ein Textfeld mit diesen Angaben, welches sich erst öffnet, wenn der Betrachter die Dia-Show durch Anklicken eines Bildes anhält, genüge den Anforderungen nicht. Die Pflichtangaben müssten in dem Moment getätigt werden, in welchem zum ersten Mal Angaben zur Motorisierung der beworbenen Fahrzeuge angezeigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 12. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 164/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV

    Der BGH hat entschieden, dass es für die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen „neuen Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-EnVKV handelt, auf objektivierbare Umstände ankommt, welche erkennen lassen, dass ein Händler ein Fahrzeug demnächst veräußern möchte. Indizien dafür oder dagegen könnten z.B. sein: die Dauer der Zulassung sowie die bereits erbrachte Kilometerleistung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 29.05.2015, Az. 6 U 177/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Werbefilme für Pkw auf dem YouTube-Kanal eines Autoherstellers Pflichtangaben nach der EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten müssen, soweit in dem Werbefilm Angaben zur Motorisierung auftauchen. Die EnVKV nenne als Werbematerial nur beispielhaft Texte und Bilder, Laufbilder (Filme) seien jedoch nicht ausgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 139/13
    § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 1 Pkw-EnVKV

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Kfz-Händler verpflichtet sind, Neufahrzeuge dauerhaft und nicht nur erstmalig mit Ausstellung mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen zu versehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 119/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG, § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV, § 15 Pkw-EnVKV, § 16 Pkw-EnVKV , § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Art. 2 Nr. 6, 11, 12 EU-RL 1999/94, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 1999/94,  Anhang IV EU-RL 1999/94

    Der BGH hat entschieden, dass unter „Modell“ gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens zu verstehen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Wuppertal, Urteil vom 31.10.2014, Az. 12 O 25/14
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKV

    Das LG Wuppertal hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Fahrzeugen im Internet mittels Videoclips die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Dies gelte auch, wenn die Fahrzeuge bei YouTube mittels eines Videos „vorgestellt“ werden. Bei dieser Art der Werbung handele es sich zwar noch nicht um ein konkretes Angebot, jedoch um ein Ausstellen des Fahrzeugs, bei welchem die Pflichtangaben ebenfalls darzustellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juli 2014

    LG Freiburg, Urteil vom 14.04.2014, Az. 12 O 72/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Pkw-EnVKV

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbeanzeige für einen Pkw mit Tageszulassung (Zulassung vom 08.08.2012 bis 21.08.2012, Laufleistung 50 km) die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten muss, da es sich um einen Neuwagen handele. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Pkw bei Angebot bereits älter als 1 Jahr sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M.,  Urteil vom 06.02.2014, Az. 6 U 224/12
    § 5 Pkw-EnVKV; § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Neuwagenangebote in einem Internetportal, die die Motorleistung angeben, auch die Angaben über Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten müssen, anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Ein solcher Verstoß werde auch durch einen deutschen Generalimporteur begangen, der seinen Vertragshändlern ein Internetportal zur Verfügung stelle, in welchem die erforderlichen Angaben fehlen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    OLG Celle, Urteil vom 05.12.2013, Az. 13 U 154/13
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Anl. 4 Abschn. 2 Pkw-EnVKV

    Das OLG Celle hat entschieden, dass auch ein bereits mehrere Jahre alter Pkw als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV gilt, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Es komme nicht darauf an, wie lange sich der Wagen bereits bei dem Händler, der ihn zum Weiterverkauf anbiete, befinde. Die Definition von „Neuwagen“ aus anderen Bereichen finde keine Anwendung. Werde ein solches Fahrzeug angeboten, müssten die Informationspflichten für Neuwagen gemäß der Pkw-EnVKV (Angabe des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Effizienzklasse etc) erfüllt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 66/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 4 UKlaG; 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

    Der BGH hat entschieden, dass auch für die Bewerbung eines Luxuswagens (hier: Lamborghini Gallardo Spyder) die Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchs kennzeichnungsverordnung eingehalten werden müssen. Dies betreffe insbesondere die Angabe über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen. Die Vorschriften stellten eine Marktverhaltensregelung dar. Es komme daher nicht darauf an, dass für Verbraucher, die sich für ein Luxusfahrzeug wie das von der Beklagten beworbene interessieren, der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von allenfalls untergeordneter Bedeutung seien. Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte mit ihrem Verhalten die durch die Pkw-EnVKV geschützten Informationsinteressen der Verbraucher beeinträchtige. Nach der Lebenserfahrung könne im Übrigen nicht davon ausgegangen werden, dass Verbraucher, die sich für den Erwerb eines Fahrzeugs der Oberklasse interessieren, nicht an günstigen Verbrauchs- und Abgaswerten interessiert seien und daher entsprechende Informationen unbeachtet ließen. Zum Volltext der Entscheidung:

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