IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2015, Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass es seitens eines Online-Reisevermittlers wettbewerbswidrig ist, wenn dieser als einzige Zahlungsart ohne zusätzliches Entgelt die Kreditkarte „Visa Entropay“ (eine virtuelle Prepaid-Kreditkarte) anbietet. Gemäß § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist es unwirksam, einen Verbraucher zu verpflichten, für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, wenn nicht gleichzeitig für den Verbraucher eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten werde. Die Kreditkarte „Visa Entropay“ sei jedoch in Deutschland kaum verbreitet und sei daher als kostenlose Zahlungsalternative nicht zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11

    Das LG Frankfurt hat  auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden.

  • veröffentlicht am 5. April 2012

    LG Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Itzehoe hat der comdirect-Bank eine irreführende Werbung für eine VISA-Kreditkarte verboten. Im vorliegenden Fall wurde die Ausstellung der VISA-Karte entgegen der Werbung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht. Konkret hatte die Bank im Internet und Zeitungsanzeigen für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokontos“ mit dem Hinweis geworben: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.09.2011, Az. 16 U 43/11
    § 308 Nr. 3 BGB, § 346 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens unwirksam ist, die den Kunden bei Reiseantritt zur Vorlage der Kreditkarte verpflichte, mit der er das Ticket zuvor erworben habe. Könne er dies nicht, müsse er ein neues Ticket erwerben. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an. Das von der Fluggesellschaft vorbehaltene Lösungsrecht vom Vertrag bei Nichtvorlage der Karte sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar sei ein solches Vorgehen durchaus geeignet, um Missbrauch von Kreditkarten vorzubeugen, jedoch könne dieses Risiko  nicht pauschal auf den Kunden abgewälzt werden, z.B. wenn ihm die Vorlage der Kreditkarte ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 1 ZAG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber eines Portals für Essensbestellungen, der für die ihm im Rahmen einer Mitgliedschaft angeschlossenen Lieferanten über PayPal, sofortueberweisung.de oder Kreditkarte Gelder vereinnahmt und an diese auskehrt, der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf und zwar auch dann, wenn die Einziehung der Gelder nur eine Nebentätigkeit des Portalbetreibers ist. Der Streitwert wurde auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 03.03.2011, Az. I ZR 167/09
    §§ 8, 3 Abs. 1, 4 Nr. 1, 5 UWG

    Der BGH teilt per Pressemitteilung mit, dass Werbeschreiben der Deutschen Postbank AG, die eine Kreditkarte enthielten, wettbewerbsrechtlich zulässig seien und folgte damit der Rechtsauffassung der Vorinstanz (OLG Köln). Um die Kreditkarte verwenden zu können, musste der Bankkunde einen Freischaltauftrag ausfüllen und zurücksenden; im ersten Jahr sollte die Karte kostenlos sein. Der Senat schloss sich der Auffassung des OLG Köln an und bestätigte, dass diese Form der Werbung keine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Kunden darstelle. Die Funktionsweise von Kreditkarten sei bekannt und es werde ausreichend deutlich gemacht, dass ein Vertrag erst bei Rücksendung des beigefügten Formulars zustande komme. Die Vorschrift des § 675m Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB, die die unaufgeforderte Zusendung von Zahlungsinstrumenten untersage, sei erst nach der beanstandeten Werbemaßnahme in Kraft getreten und sei deshalb für die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbung ohne Belang gewesen.

    Vorinstanzen:
    LG Bonn, Urteil vom 23. April 2009, Az. 14 O 18/09
    OLG Köln, Urteil vom 2. Oktober 2009, Az. 6 U 95/09

  • veröffentlicht am 10. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 02.10.2009, Az. 6 U 95/09
    §§ 8; 3 Abs. 1; 4 Nr. 1; 5 UWG

    Das OLG Köln hat in einem von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die Deutsche Postbank AG geführten Verfahren entschieden, dass die unaufgeforderte Zusendung eines Schreibens an Verbraucher mit der Überschrift „Unser goldenes Dankeschön für Sie: Die Postbank VISA Card Gold 1 Jahr lang kostenlos!“, in dem eine auf den Namen des Verbrauchers ausgestellte (nicht freigeschaltete) Kreditkarte beigefügt ist, keine wettbewerbsrechtlichen oder verbraucherschützenden Vorschriften verletzt. Nach Beurteilung des Gerichts sei das Schreiben nicht geeignet gewesen, auf den Verbraucher unsachlichen Druck auszuüben oder seine Entscheidungsfreiheit auf andere Weise unangemessen zu beeinträchtigen. Auch dass das Schreiben keine Warnung vor den Gefahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs enthalten habe, führe nicht zu einer anderen Beurteilung. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wisse um die Funktionsweise einer Kreditkarte und um die Tatsache, dass diese seine finanziellen Möglichkeiten nicht erweitere. Dass für die Nutzung der Kreditkarte ein Jahresbeitrag zu entrichten sei und nur der erste nicht bezahlt werden müsse, ergebe sich ebenfalls mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Schreiben. Ein übertriebenes Anlocken oder eine Verschleierung des Umfangs und der Bedingungen des gewährten Preisnachlasses könne daher nicht angenommen werden. Eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers konnte das Gericht ebenfalls nicht feststellen.

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  • veröffentlicht am 24. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 30.04.2009, Az. 23 U 243/08
    §§ 1 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1
    BGB

    Das KG Berlin hat es einer Fluggesellschaft untersagt, für Kredit- oder Zahlkarten besondere Gebühren („Kreditkartengebu?hr pro Fluggast und einfacher Flug: 4,00 EUR/ Zahlkartengebu?hren pro Fluggast und einfacher Flug: 1,50 EUR“) zu erheben. Entsprechende AGB-Klauseln hielten einer Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar seien und die Vertragspartner der Beklagten in unangemessener Weise benachteiligten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehöre zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfu?llen habe, ohne dafu?r ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten bestehe nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)Laut einer Studie des Branchenverbandes BITKOM wird im Internet meist per Vorkasse und Rechnung gezahlt. Allerdings nutzten bereits 11 % der Internetkäufer neue Bezahlverfahren zu denen auch T-Pay oder Paypal gehörten. Jeweils 31 Prozent aller Bundesbürger haben per Vorkasse und per Rechnung schon einmal ihre Onlinekäufe beglichen. Laut BITKOM wurde die Einzugsermächtigung bereits von 18 % der Deutschen genutzt. Populär seien zudem die Bezahlung der Leistung per Nachnahme (16 %), Kreditkarte (15 %) und spezielle Internetbezahlsysteme wie Paypal, T-Pay oder ClickandBuy. Diese seien immerhin von jedem Neunten (11 %) in Anspruch genommen worden (JavaScript-Link: Studie Zahlweise). Dies berichtet www.onlinemarktplatz.de (JavaScript-Link: Zahlungsweisen).

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