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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hanau, Urteil vom 01.09.2014, Az. 7 O 397/14
    § 5 UWG

    Das LG Hanau hat entschieden, dass die Bewerbung einer Kreuzfahrt mit dem Hinweis, dass das Schiff über 4 Sterne verfüge, irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Ein Sterne-System, wie es aus dem Hotelgewerbe bekannt sei, gebe es für Kreuzfahrtschiffe nicht. Das Hotelsystem sei auch nicht passend für solche Schiffe. Der Verbraucher werde durch die Klassifizierung darüber getäuscht, dass eine solche Kategorisierung existiere und über die angebotene Leistung in die Irre geführt. Zum Volltext der Entscheidung:

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