IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)„Amazon hat Richtlinien für seine Händler in der Kategorie Spielwaren-Verkauf herausgegeben, die für den Weihnachtsverkauf 2008 gelten sollen. Amazon möchte damit einen tadellosen Kundenservice, gerade in der Vorweihnachts- und Weihnachtszeit gewährleisten. Erfüllen Händler diese Kriterien nicht, dürfen sie auf Amazon Spielwaren erst ab dem 05.01.2009 wieder anbieten.“ berichtet Onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Amazon Weihnachten).

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