Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Bei Aufnahme eines Werbefilms für ein Unternehmen müssen die gefilmten Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis erklärenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BAG, Urteil vom 11.12.2014, Az. 8 AZR 1010/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BAG hat entschieden, dass gemäß § 22 KUG ein Arbeitnehmer in sein Erscheinen in einem betrieblichen Werbefilm einwilligen muss. Habe der Arbeitnehmer seine Einwilligung erteilt, könne der Film aber nach seinem Ausscheiden noch (begrenzt) weiter benutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Betreiber eines RSS-Feeds haftet auf Schadensersatz, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzenveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines RSS-Feeds auf Schadensersatz haftet, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzen. Zitat: (mehr …)
- LAG Schleswig-Holstein: Veröffentlichung des Bildes eines Arbeitnehmers auf Unternehmens-Website ist zulässigveröffentlicht am 16. Oktober 2010
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG
Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: Nur eingeschränkter Schadensersatz nach Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten durch dessen Abbildung auf einer Werbeanzeigeveröffentlicht am 18. April 2010
BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 65/07
§§ 812 Abs. 1 Sl. 1 Fall 2; 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUGNachdem Boris Becker von der FAZ über 2,3 Mio. EUR Schadensersatz für die Verwendung seines Bildes in einer Werbebeilage forderte, hat der BGH darauf hingewiesen, dass nicht jede Abbildung eines Prominenten in einer Werbung in gleicher Weise zum Schadensersatz berechtige. Das Gewicht des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person, die ohne ihre Einwilligung in einer Werbeanzeige abgebildet werde, bemesse sich vor allem nach dem Ausmaß, in dem die Werbung den Werbewert und das Image der Person ausnutze. Besonderes Gewicht habe ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erwecke, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 – Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.). Erhebliches Gewicht komme einem derartigen Eingriff auch dann zu, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen werde, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstelle, die zu einem Imagetransfer führe (BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 31 – Wer wird Millionär?, m.w.N.). (mehr …)
- LG Köln: Zur Abstrafung der Selbstbedienungsmentalität von Personensuchmaschinen (Bildanzeige)veröffentlicht am 26. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
§ 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVODas LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)
- AG Ingolstadt: Bild einer Person beim Diskothekenbesuch darf nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werdenveröffentlicht am 28. April 2009
AG Ingolstadt, Urteil vom 03.02.2009, Az. 10 C 2700/08
§ 940 ZPO; §§ 22, 23 KunstUrhGDas AG Ingolstadt hat entschieden, dass die Veröffentlichung von in einer Diskothek aufgenommenen Fotografien im Internet ohne Einwilligung des Abgebildeten rechtswidrig ist. Grundsätzlich ist für jede Verbreitung von Bildnissen eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Die Verfügungsbeklagte war jedoch der Auffassung, dass es in einer Diskothek ausreichend sei, wenn die Hausordnung einen Hinweis enthalte, dass jeder Gast mit Betreten seine Einwilligung zum fotografiert werden erteile. Außerdem werde in jeder Diskothek fotografiert, so dass der Verfügungskläger damit hätte rechnen müssen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und gestand dem Kläger einen Unterlassungsanspruch zu. Da die Person des Klägers auf den veröffentlichten Bildern im Fokus stand und deutlich erkennbar war, handelte es sich nicht um einwilligungsfreie „Bilder in die Menge“. Der Verfügungskläger habe auch über die Hausordnung der Diskothek keine Einwilligung erteilt, da er sich dieser nicht unterworfen habe. Auch wenn das Fotografieren in Diskotheken heutzutage üblich sei, sei nichtsdestotrotz immer die Einholung einer Einwilligung des Abgebildeten erforderlich.
- OLG Koblenz/BVerfG: Ist die „Prominente“ nur in einem „Spartenbereich“ bekannt, gibt es statt 100.000 EUR fiktiver Lizenzgebühren nur Handgeldveröffentlicht am 2. April 2009
BVerfG, Urteil vom 05.03.2009, Az. 1 BvR 127/09,
Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1 GG
OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.2008, Az. 4 U 724/08
§§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, 823 Abs. 2 BGB, § 22, § 23 Abs. 2 KUGDas BVerfG hatte sich mit einer Fernsehköchin zu befassen, deren Bild ein Supermarktbetreiber unerlaubt in Anzeigenblättchen zur Bewerbung von Dosensuppe (!) verwendet hatte. Die Fernsehköchin sah ihr Interesse unter Hinweis auf lukrative Werbeverträge mit 100.000 EUR gerade noch berücksichtigt, die zivilgerichtlichen Vorinstanzen mochten dem nicht folgen. Die von der Beschwerdeführerin vorgelegten Werbeverträge seien nicht als Maßstab heranzuziehen, da sie eine längerfristige Laufzeit hätten und sich nicht auf die Wiedergabe des Bildnisses in einer Zeitungswerbung bezögen. Maßgeblich sei, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vereinbart hätten. Für die Schätzung seien grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird, als wesentliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Bekanntheitsgrad der Beschwerdeführerin sei nur begrenzt. (mehr …)