Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Mainz: Irreführende Werbung mit Rabatten wird nicht dadurch aufgehoben, dass der Rabatt auf Nachfrage „aus Kulanz“ gewährt wirdveröffentlicht am 29. Dezember 2015
LG Mainz, Urteil vom 27.10.2015, Az. 10 HK O 12/15
§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 UWGDas LG Mainz hat entschieden, dass ein Warenhaus, das mit dem Slogan “20% auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung, auch auf reduzierte Modelle. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen“ geworben hatte, Kunden in die Irre führt, wenn das Schild im Kaufhaus zwischen Sport- und reiner Schuhabteilung steht und der Rabatt für Sportschuhe nicht gilt. Das unlautere Verhalten blieb trotz des Umstandes, dass der Kunde den Rabatt auf Nachhaken beim Abteilungsleiter (ausdrücklich „aus Kulanz“) erhalten hatte, unlauter, da jedenfalls andere Verbraucher, die weniger hartnäckig veranlagt seien, den beworbenen Rabatt nicht erhalten würden.
- OLG München: Wenn die Leistung „aus Kulanz“ zur Selbstverpflichtung mutiertveröffentlicht am 18. Mai 2011
OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10
§ 631 Abs. 1 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine kulanzweise, also ohne vorherige vertragliche Vereinbarung, zu erbringende Leistung zu einer Rechtspflicht bzw. Leistungspflicht erstarken kann, wenn die „Kulanzleistung“ angeboten wird, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zur Prüfung einer solchen Bindungswirkung, so der Senat, sei allerdings die Bedeutung der Angelegenheit in einer Gesamtschau des Projekts und die zwischen den Parteien vorliegende Interessenlage zu berücksichtigen.