IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 BDSG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Energieversorger nicht berechtigt ist, die Information, zu welchem neuen Versorger ein ehemaliger Kunde nach Kündigung gewechselt ist, für ein individuelles Werbeanschreiben unter Vergleich der Stromtarife zu nutzen. Darin liege ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da eine Einwilligung des Kunden zu einer solchen Datennutzung in der Regel und im vorliegenden Fall konkret nicht gegeben sei. Da durch die Vorschrift zumindest auch der Schutz von Marktteilnehmern bezweckt werde, sei der Verstoß auch wettbewerbsrechtlich relevant. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 05.11.2002, Az. 14 U 1639/02
    § 3 UWG, § 6 b UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Ausgabe von Rabattkarten an sich zulässig ist, wenn die Karten lediglich die Gewährung eines Preisnachlasses versprechen. Irreführend und damit wettbewerbswidrig sei es jedoch, wenn der Eindruck erweckt werde, dass die Karten nur für bestimmte Personenkreise zur Verfügung stünden, welche einen Vorteil erhielten, wenn tatsächlich jeder Kunde eine solche Karte erhalten könne. Eine besondere Vorzugsstellung liege im Besitz der Karte dann nicht mehr. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. III ZR 190/11
    § 241 Abs. 2 BGB, § 276 Ci BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der nach Vertragsbeginn zusätzliche Leistungen anbietet, die bei Vertragsschluss nicht Vertragsgegenstand waren (hier: mobile Internetnutzung), darauf hinweisen muss, wenn er für solche Leistungen zur Abrechnung andere Parameter zu Grunde legt als für die bis dahin angebotenen Dienste. Vorliegend hatte die Klägerin für den Download eines Videos (Übertragungsdauer 21 min.) ca. 750,00 EUR nach einem „surf-by-call“-Tarif in Rechnung gestellt. Das Berufungsgericht war noch der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung eines Handybesitzers liege, wenn er im Bewusstsein, dass er keine Datenflatrate besitze, über sein Gerät ins Internet gehe. Dem stimmt der Senat nicht vollumfänglich zu. Seitens des Anbieters hätten gewisse Hinweispflichten bestanden, um den Kunden vor einer solchen Rechnung zu schützen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 25. April 2012

    BGH, Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 96/11
    § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass Bankkunden, die beim Online-Banking einem Pharming-Angriff zum Opfer fielen, u.U. zu Unrecht überwiesene Beträge nicht von der Bank erstattet erhalten. Ist die Bank ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen und hat keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt, besteht kein Rückzahlungsanspruch des Kunden. Gibt der Kunde trotz Warnhinweises auf der vermeintlichen Online-Banking-Seite nach Aufforderung 10 Tan-Nummern ein, handele er fahrlässig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 50/2012:

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  • veröffentlicht am 8. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 6 U 126/11
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unternehmer, der Ansprüche eines Kunden zurückweist, indem er für ihn nachteilige Rechtsprechung bewusst falsch wiedergibt, unlauter handelt. Der Kunde werde dadurch in die Irre geführt. Vorliegend liege eine solche Irreführung jedoch nicht vor. Es würden keine falschen Angaben gemacht, sondern der Unternehmer habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dasse er die ihm nachteilige höchstrichterliche Rechtsprechung für falsch halte und er versuchen werde, in einem von einem Kunden angestrengten gerichtlichen Verfahren eine Änderung dieser Rechtsprechung herbeizuführen. Eine solche Auffassung könne dem Unternehmer nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10
    § 269 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat laut seiner Pressemitteilung Nr. 60/2011 entschieden, dass die Frage, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss, mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt werden muss, wenn – wie hier – vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zwar hatte der Verkäufer den Anhänger zur „Selbstabholung“ ausgewiesen, dann aber doch ins Ausland (Frankreich) versandt. Zur Bestimmung des Ortes der Nacherfüllung sind die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten zu berücksichtigen, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folge, so der VIII. Zivilsenat, aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen müsse. Zum Fall: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2010

    Nach Informationen des Radiosenders NDR Info soll die Easycash GmbH, größter deutscher Payment-Provider in Deutschland, möglicherweise rechtswidrig Umsatzdaten von Millionen deutschen Kunden gespeichert haben. Zitat: „Eine über Jahre zusammengetragene, eindrucksvolle Sammlung, wie ein Werbetext belegt: „Die Datenbasis umfasst 21,7 Millionen Bankverbindungen/Monat, 50 Millionen bekannte Bankverbindungen (…).“ Dauerhaft gespeichert werden nicht nur Konto- und Kartennummern, sondern auch Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Zahlung – so steht es in den Vertragsbedingungen von Easycash. Daraus gewinnt das Unternehmen sogenannte Verhaltensdaten, das sind nach eigener Aussage „Zahlenwerte, welche in Kombination mit weiteren Informationen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Kundenverhaltens quantifizieren„. Ziel sei es gewesen, so der Radiosender, dem Händlern Informationen zur Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Kunden verkaufen zu können. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz erklärte zu den Vorwürfen, dass die Sorglosigkeit im Umgang mit hoch sensiblen Daten einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht habe. Fraglich ist, ob und welche Unternehmen von easycash mit den sensiblen Kundendaten versorgt wurden.

  • veröffentlicht am 7. Juni 2010

    OLG Köln, Urteil vom 27.04.2010, Az. 3 U 160/09
    §§ 307, 309 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die DHL in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschließen darf, dass ein Kunde per E-Mail oder Fax reklamiert, wenn ein Paket beschädigt wird oder den Empfänger nicht erreicht. Die Bedingungen dürfen außerdem keine missverständlichen Angaben über die Frist enthalten, in der ein Kunde den Schaden anzeigen muss. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Köln einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) statt. Die Bedingungen der Post-Tochter DHL bestimmten, dass der Absender oder Empfänger den Verlust oder die Beschädigung einer Sendung innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich reklamieren müsse. Das Gericht sah darin eine unzulässige Einschränkung der Kundenrechte. Nach der gesetzlichen Regelung sei lediglich eine Reklamation „in Textform“ erforderlich, so dass zur Formwahrung auch eine E-Mail oder ein Fax des Kunden ausreichend sei. Zudem stelle die streitige Klausel nicht hinreichend klar, dass es zur Fristwahrung ausreiche, die Schadensanzeige innerhalb von sieben Tagen abzusenden. Die Formulierung der Klausel könnten Verbraucher so verstehen, dass die Schadensanzeige bereits nach sieben Tagen bei DHL eingehen müsse. Das würde eine deutliche Verkürzung der gesetzlichen Reklamationsfrist bedeuten.

  • veröffentlicht am 13. November 2009

    Bei Quelle neigt sich der Ausverkauf dem Ende zu. Möglichst viele Artikel sollen veräußert werden, um die Insolvenzmasse zu vergrößern. Nachdem ein Sprecher von Insolvenzverwalter Karl Hubert Görg gegenüber der Süddeutschen bestätigt habe, die Daten könnten verkauft werden, sofern kein Widerrufsvermerk in der Kundendatei vermerkt sei (JavaScript-Link: Zeitung), hat sich in der Sache die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeldet. Sie hält eine solche Vorgehensweise nicht vom Bundesdatenschutzgesetz gedeckt und fordert die Löschung aller Kundendaten, sobald alle Vertragsbeziehungen abgewickelt seien. Das so genannte Listenprivileg gemäß § 28 Abs. 3 BDSG greife hier nicht. Nach dem Listenprivileg ist es erlaubt, Adressenlisten mit Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf und einem weiteren Merkmal zu speichern, an Dritte weiterzugeben sowie für werbliche Ansprache ohne Zustimmung des Betroffenen zu nutzen, dies allerdings nicht, wenn anzunehmen ist, dass diese gegen schutzwürdige Interessen des Betroffenen verstößt oder dieser der Nutzung der Daten widersprochen hat. Grundsätzlich könne jeder Kunde, so der vzbv, auch individuell die Löschung seiner Daten verlangen, allerdings hegt der vzbv Zweifel, ob solchen Anträgen in der Insolvenz noch nachgekommen werde (vzbv).

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Administration einer Website umfasst aus Sicht des Onlinehändlers nicht nur die Sammlung von Daten und das Auswerten des Kundenverhaltens auf der Website. Vielmehr sollte der Onlinehändler auch in der Lage sein, die Prozesse auf seiner Website messen und demgemäß auch steuern zu können. Dieser Teil der Website-Verwaltung ist auch als Web Analytics, Web Controlling oder Traffic-Analyse bekannt. Der BITKOM e.V. hat zu diesem Thema eine Best-Practice-Studie eingestellt, die im .pdf-Format kostenlos heruntergeladen werden kann (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Webanalytics).

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