Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Kundenabwerbung durch irreführende Angaben ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 15. April 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 135/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden, indem sich ein Kundenberater vor Ort als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgibt, wettbewerbswidrig ist. Vorliegend hatte der Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens sich als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgegeben und behauptet, er müsse in deren Auftrag die letzten Rechnungen prüfen, um sodann für sein Unternehmen Kunden zu akquirieren. Eine vom Rechtsvorgänger der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung gelte auch für die jetzige Beklagte, da es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge handele. Zum Volltext der Entscheidung: