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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az. 23 U 3746/11
    § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 8 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden eines Mitbewerbers nicht per se unlauter und wettbewerbswidrig ist. Damit dies der Fall sei, müssten noch weitere, besondere Umstände hinzutreten. Grundsätzlich gehöre jedoch das Abwerben von Kunden zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden seien. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung der „fremden Kunden“ unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen hinwirke und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutze. Zum Volltext der Entscheidung:

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