Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Hamburg: Kunst als Sondernutzung im öffentlichen Raum?veröffentlicht am 15. Oktober 2015
VG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015, Az. 20 K 2855/13
§ 19 Abs. 1 WegeG HA, § 19 Abs. 4 Nr. 3 WegeG HA; Art. 5 Abs 3 GGDas VG Hamburg hat entschieden, dass Kunst im öffentlichen Raum, welche öffentliches Eigentum in Anspruch nimmt (hier: Aufbringung von Bildern auf einem öffentlichen Platz, welche die Schatten von Sitzbänken darstellen sollen), nicht unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt. Für die Installation des Kunstwerks sei eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, bei deren Erteilung eine Abwägung zwischen den Belangen des beantragenden Künstlers, den Belangen anderer Künstler und öffentlichen Belangen stattzufinden habe. Vorliegend sei die Erlaubnis rechtmäßig verweigert worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ sind doch von der Kunstfreiheit geschützt und verletzt keine Titelschutzrechteveröffentlicht am 7. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 63/14
§ 15 Abs. 3, 4 MarkenG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ für eine Sammlung von Kurzbeiträgen keine Titelschutzrechte der „Wanderhuren“-Romanreihe verletzt. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt (hier). Das OLG war jedoch der Auffassung, dass die Verwendung des Titels unter die Kunstfreiheit falle, da es sich um eine satirisch-ironische Formulierung handele. Zur Pressemitteilung vom 05.08.2014:
- LG Düsseldorf: „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ verletzt Titelschutzrechte der „Wanderhuren“-Romanreiheveröffentlicht am 17. April 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. 37 O 6/14 U.
§ 15 Abs. 3, 4 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Buch mit Kurzgeschichten nicht unter dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ vertrieben werden darf, weil dadurch Titelschutzrechte an der derzeit 4 Titel umfassenden „Wanderhuren“-Romanreihe verletzt werden. Letztere seien bekannt, so dass nicht auszuschließen sei, dass der angesprochene Verkehr eine Verbindung zu der Romanreihe herstelle. Die Eigentums- und Markenrechte an der „Wanderhuren“-Reihe gingen der Kunstfreiheit vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutz einer bekannten Marke vor Rufausbeutungveröffentlicht am 28. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.10.2013, Az. 6 W 82/12
Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EGV 2868/95; Art. 98 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV; § 937 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die ungenehmigte Wiedergabe einer bekannten Marke (hier: Form einer Fahrzeugkarosserie) auf einem Aufkleber eine unzulässige Rufausbeutung dieser Marke ist. Der streitgegenständliche Aufkleber sei so gestaltet, dass die Darstellung des Fahrzeugs den einzigen Inhalt der Dekoration ausmache und daher das bekannte Fahrzeugmodell den einzigen Grund für den Erwerb eines solchen Aufklebers darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Scannen von Kunstwerken kann als Privatkopie zulässig seinveröffentlicht am 3. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.02.2013, Az. 11 U 37/12
Art. 5 Abs. 3 GG; § 16 UrhG, § 53 Abs. 1 UrhG, § 60 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Einscannen von künstlerischen Bildniswerken (hier: digitale Porträtfotografie) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig ist, wenn dies zum privaten Gebrauch erfolgt. Dies gelte auch dann, wenn das Original-Werk noch nicht veröffentlicht wurde. § 53 Abs. 1 UrhG („Privatkopie“) sei auch bei Kunstwerken anwendbar und nicht im Lichte der grundgesetzlichen Kunstfreiheit einzuschränken. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Berlin: Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht der Kunstfreiheitveröffentlicht am 19. November 2012
LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 27 O 1147/09
§ 185 ff StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass eine satirische oder karikierende Presseberichterstattung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann, wenn kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Vorliegend hatte der Antragsgegner hinsichtlich einer Skulptur am Verlagsgebäude des Antragstellers, welche einen nackten Mann mit einem 16 m langen Penis darstellt, in seinem Blog Vermutungen angestellt, wem diese Skulptur wohl nachempfunden sei und war zu dem Schluss gekommen, dass dies wohl der Antragsteller wäre. Dies wertete das Gericht als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da es der Antragsteller nicht hinnehmen müsse, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Ein öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich der Person des Antragstellers bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Reichweite des Zitatrechts – Blühende Landschaftenveröffentlicht am 19. Juni 2012
BGH, Urteil vom 30.11.2011, Az. I ZR 212/10
§ 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
Der BGH hat entschieden, dass ein Zitatrecht hinsichtlich älterer Zeitungsartikel oder -bilder in einem Kunstwerk (Buchband) durchaus in einem weiteren Umfang besteht als bei nichtkünstlerischen Werken, der Künstler sich jedoch immer mit den zitierten Stellen auseinandersetzen muss. Der BGH hob ein Urteil des OLG Brandenburg auf (hier), da letztere Voraussetzung nicht erfüllt gewesen sei. Der in Rede stehende Autor habe eine ganze Reihe von Artikel und Bildern der „Märkischen Oderzeitung“ verwendet, ohne dass diese als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen und damit der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienten. Nur dann seien die Übernahmen jedoch vom Zitatrecht gedeckt. Es reiche nicht aus, dass die zitierten Werke in einer bloß äußerlichen zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt würden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Karlsruhe: „Enthüllungsroman“ über intime Details verletzt – unabhängig vom Wahrheitsgehalt – das Persönlichkeitsrecht des Betroffenenveröffentlicht am 7. Juni 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2011, Az. 14 U 56/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 u. Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genannter Enthüllungsroman, der in identifizierender Weise intime Details aus dem Sexualleben des Betroffenen verbreitet, dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr seien, komme es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Die Rechte des Betroffenen überwögen dabei bei weitem die Kunstfreiheit, wobei der Senat in Zweifel zog, ob das streitgegenständliche „Werk“ überhaupt der Kunstfreiheit unterfiele. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Keine Tötung von Hundewelpen im Namen der Kunstveröffentlicht am 7. Mai 2012
VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 24 L 113.12
§ 17 Nr. 1 TierSchG, § 16a Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 TierSchG, § 3 Nr. 6 TierSchG, § 1 S. 2 TierSchGDas VG Berlin hat entschieden, dass die Tötung von Hundewelpen unter Zuhilfenahme eines Kabelbinders im Rahmen einer Kunstperformance nicht von dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt ist. Die geplante Tötung – als Protest gegen die Tötung von Hunden z.B. in Alaska oder China – sei nicht durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt. Hinzu komme, dass es nach dem Tierschutzgesetz verboten sei, Tiere zur Schaustellung und ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Die schrankenlos gewährte Kunstfreiheit gehe dem Tierschutz nicht von vornherein vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Keine Markenverletzung durch nackten Mann mit Handtuch, das mit bekanntem Hotel-Logo bedruckt ist / Kunstfreiheitveröffentlicht am 13. August 2011
KG Berlin; Urteil vom 09.11.2010, Az. 5 U 69/09
§§ 12; 823 Abs. 1; 1004 BGB; 14 Abs. 5; 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 Satz 2; Art. 14 Abs. 1; Art. 98 GMVDas KG Berlin hat entschieden, dass die Kunstfreiheit dem Markenrecht vorgeht, wenn es um ein öffentlich gemachtes Foto geht, welches einen nackten Mann mit einem Handtuch zeigt, das mit einem bekannten Hotel-Logo bedruckt ist. Was wir davon halten? Wenn das gleiche Foto zur Bewerbung eines mit dem Markeninhaber nicht übereinstimmenden Hotels o.ä. veröffentlicht worden wäre, wäre die Entscheidung zweifelsfrei anders ausgefallen. So aber ist nun zu lesen: „Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden„. Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)