Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- SG Dortmund: Wer einen Webdesigner nicht nur gelegentlich beauftragt, ist verpflichtet, Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichtenveröffentlicht am 6. März 2011
SG Dortmund, Urteil vom 25.02.2011, Az. S 34 R 321/08
§§ 23; 24 KSVGDas SG Dortmund hat entschieden, dass auch der (gemeinnnützige) Auftraggeber einer Webseiten-Programmierung für den angeheuerten Webdesigner die Künstlersozialabgabe zu zahlen habe, weil sie „künstlerische Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwerte“. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte aus diversen Rechnungsbeträgen Abgaben berechnet, weil das Forschungsinstitut Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen betreibe und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler erteile. Irrelevant sei, ob das veranlagte Unternehmen gewerblich gehandelt habe und wie es sich finanziere (hier: durch öffentliche Gelder). Zu der Veranlagung führen nach Auffassung der DRV folgende Tätigkeiten: Satzgestaltung, Layout, grafische Arbeiten, Bildbearbeitungen, Reinzeichnungen, Entwürfe und Gestaltung von Logos und Foldern, Erstellung von Plakatbildern, Bearbeitung von Fotos und allgemein Web-Design.
- LSG Hessen: He’s got game – Dirk Nowitzki ist ein Künstler! / Künstlersozialversicherungveröffentlicht am 2. Oktober 2009
LSG Hessen, Beschluss vom 06.03.2007, Az. L 8 KR 214/06 ER
§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG; § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGGDas Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass die im Rahmen eines Sponsoringvertrags zu entrichtenden Entgeltzahlungen für den Basketballspieler Dirk Nowitzki nach dem Künstlersozialversicherungs gesetz „einstweilen“ abgabenpflichtig sind. Es bestünden im summarischen Verfahren keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der an den Basketballspieler gezahlten Honorare in die Bemessung der Künstlersozialabgabe. (mehr …)