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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2015, Az. 7 O 18/14
    § 14 UrhG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass der Urheber einer für ein Kunstmuseum geschaffenen Rauminstallation, die mit dem Museumsgebäude unlösbar verbunden ist, in der Regel auch dann keinen Schutz gegen eine Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer hat, wenn diese mit der Vernichtung des einzigen Werkoriginals verbunden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Teilurteil vom 18.07.2014, Az. 21 O 12546/13
    § 19a UrhG, § 17 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG,
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass Anleihen an Elemente aus dem Werk des spanischen Künstlers Dalí nicht zur Bewerbung einer Kunstausstellung verwendet werden dürfen. Die Beklagte, die Betreiberin einer Kunstausstellungshalle, hatte eingewendet, sie verwende weder ein Werk noch einen Werkbestandteil Dalís, da die von der beauftragten, herstellenden Künstlerin verwendeten Stilelemente, wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, Figuren mit Flügeln, schwarze Schattenfiguren, Elefanten mit langen Beinen, Schubladen, ein Kistenkreuz sowie Nägel, keine direkten Übernahmen von Werkteilen aus Werken des Künstlers Dalí seien. Vielmehr handle es sich um eigenständige grafische Gestaltungen, die lediglich als Stilelemente von den kundigen angesprochenen Verkehrskreisen dem Künstler Dalí zugeordnet werden könnten. Es sei auch unzutreffend, dass es sich bei dem Videoclip um eine unfreie Bearbeitung der Werke oder Werkteile Dalís handle. Vielmehr liege eine freie Benutzung bei einer künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Werk auch dann vor, wenn dieses samt seiner Eigenheiten als Teil der Auseinandersetzung im neuen Werk erkennbar bleibe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 224/12
    § 305c BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 434 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem auf einer Auktion erworbenen Kunstgegenstand, der sich später als neuzeitliche Fälschung herausstellt, ein Sachmangel vorliegt und Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus vorliegen. Die Mangelhaftigkeit ergebe sich daraus, dass die Fälschung nicht wie ein echter Kunstgegenstand als Sammlerstück und Wertanlage geeignet sei. Ein entsprechender Ausschluss von Ansprüchen in den Geschäftsbedingungen des Auktionshauses verstoße gegen das Klauselverbot aus § 309 Nr. 7 a BGB und sei daher unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.02.2013, Az. 11 U 37/12
    Art. 5 Abs. 3 GG; § 16 UrhG, § 53 Abs. 1 UrhG, § 60 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Einscannen von künstlerischen Bildniswerken (hier: digitale Porträtfotografie) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig ist, wenn dies zum privaten Gebrauch erfolgt. Dies gelte auch dann, wenn das Original-Werk noch nicht veröffentlicht wurde. § 53 Abs. 1 UrhG („Privatkopie“) sei auch bei Kunstwerken anwendbar und nicht im Lichte der grundgesetzlichen Kunstfreiheit einzuschränken. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Oktober 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2012, Az. 12 O 473/08
    § 16 Abs. 1 UrhG, § 96 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG a.F., § 98 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG a.F.

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die urheberrechtswidrig erstellte Kopie eines Kunstwerkes (hier: Gemälde des Künstlers Prof. Jörg Immendorff „Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore“, vgl. Bericht des Handelsblatts hier) zu vernichten ist. Zu den ausführlichen rechtlichen Umständen verweisen wir auf den folgenden Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2011, Az. I-20 U 171/10
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 23 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Serie von Fotografien, die den Fortgang eines Aktionskunstwerks dokumentiert, eine Umgestaltung des Kunstwerks darstellt, die der Zustimmung des Urhebers des Aktionskunstwerks bedarf. Die Bilderreihe sei eine teilweise körperliche Festlegung einer szenischen Aufführung vom 11. Dezember 1964 und fixiere wesentliche Elemente der Aktion. Damit sei sie keine unveränderte Vervielfältigung der Aktion, sondern eine Umgestaltung, da die Wiedergabe verkürzt und unter den Eigenheiten des fotografischen Mediums erfolge und damit in die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers Beuys eingreife. Ein selbständiges Werk sei jedoch nicht entstanden, da die schöpferischen Züge der abgelichteten Aktion in der Bilderreihe keineswegs verblasst seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 16. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 19.04.2011, Az. 224 C 33358/10
    § 631 BGB, § 632 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein beauftragtes Kunstwerk nicht abgelehnt werden kann, weil sich der erhoffte „Wow-Effekt“ nicht eingestellt hätte. Vorliegend war die Verschönerung eines Treppenhauses durch ein Hinterglasbild beauftragt worden, welches sich an anderen, durch Katalog bekannten Werken des Künstlers orientieren, aber eine Neuschöpfung sein sollte. Nach Einbau der Kunstinstallation war die Kundin jedoch nicht zufrieden und wollte das Werk nicht bezahlen bzw. den bereits verauslagten Vorschuss zurück erhalten. Dies gestand ihr das Gericht nicht zu. Das Werk sei auftragsgemäß erstellt worden. Dazu reiche aus, dass der vereinbarte Zweck und die tragende Idee vorhanden sei, da die Auftraggeberin mit den Eigenarten des Künstlers vertraut war bzw. sich damit hätte vertraut machen müssen. Abreden, die die Gestaltungsfreiheit einschränkten, seien nicht getroffen worden. Das Risiko, dass das vollendete Werk schlussendlich doch nicht gefalle, trage die Auftraggeberin. Hier finden Sie die Pressemitteilung.

  • veröffentlicht am 7. April 2011

    BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09
    §§ 19a, 50 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über eine Ausstellungseröffnung, in deren Rahmen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke gezeigt werden, nur solange vorgehalten werden darf, wie es sich bei der Ausstellung um ein Tagesereignis handelt. Dabei sei unter einem Tagesereignis jedes aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse sei, wobei ein Geschehen so lange aktuell sei, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden werde. Werde ein entsprechender Pressebericht in das Online-Archiv der jeweiligen Zeitung eingestellt, sei dieser nach einem gewissen Zeitablauf wieder zu entfernen. Der damit zu betreibende Aufwand sei nicht unzumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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