Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Auch für Seminarunterlagen kann urheberrechtlicher Schutz als Sammelwerk bestehenveröffentlicht am 27. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.11.2014, Az. 11 U 106/13
§ 4 UrhG, § 97a UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für Seminarunterlagen urheberrechtlicher Schutz als Sammelwerk bestehen kann, wenn durch die Auswahl und Anordnung der Einzelwerke eine geistige Schöpfung manifestiert wird. Diese übersteige die Summe der Einzelwerke, die vorliegend zumeist aus Fotografien und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art bestünden, in einer Weise, die die Schutzfähigkeit begründe. Zum Volltext der Entscheidung: