Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Auch eine Ladenausstattung kann als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 11. Juli 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-421/13
Art. 2 und 3 der Richtlinie 2008/95Der EuGH hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren, und zwar allein in Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben, als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden kann, wenn die Ladenausstattung im Rechtsverkehr als Herkunftshinweis für das markeninhabende Unternehmen gewertet wird. Vorliegend ging es um den Schutz der Einrichtung sog. Apple Flagship Stores. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Versandhändler hat keinen Aufnahmeanspruch in einen Verband für stationäre Fachgroßhändlerveröffentlicht am 3. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2013, Az. VI – U (Kart) 5/12
§ 33 Abs. 1 u. 3 GWB, § 20 Abs. 6 GWBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein bundesweit tätiger Versandhandel für Produkte der Haustechnik keinen Anspruch auf die Aufnahme in einen Wirtschaftsverband für stationäre Fachgroßhändler aus dem Bereich Haustechnik hat. Die Satzung des Verbandes schließe dies wirksam aus, weil ein berechtigtes Interesse bestehe, Versandhändler nicht als „Trittbrettfahrer“ von den Vorteilen des Verbandes profitieren zu lassen. Auszug aus den Gründen:
- OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Internet-Goldankäufer und Goldankäufer mit Ladengeschäftveröffentlicht am 26. März 2012
OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 U 174/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Goldankäufer, der ausschließlich über das Internet tätig ist, mit einem Goldankäufer, der ausschließlich über ein Ladengeschäft (in W. / Niedersachsen) tätig ist, kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Es sei nicht dargelegt und praxisfremd, dass Kunden aus W. und Umgebung, die beabsichtigten, Gold zu verkaufen, zunächst auf den Internetauftritt der Klägerin aufmerksam würden und sich dann auch tatsächlich dazu entschlössen, von diesem Verkaufsweg Gebrauch zu machen. Es sei schon nicht erkennbar, dass potentielle Interessenten aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin gelangten. Der Beklagte habe unwidersprochen vorgetragen, dass der Internetauftritt der Klägerin bei einer Sucheingabe bei der Suchmaschine „g.“ jedenfalls nicht auf den ersten drei Trefferseiten erscheine. Dann aber sei schon nicht ersichtlich, wie potentielle Goldverkäufer aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin stoßen sollten. Selbst wenn Derartiges aber geschehen würde, würden die wenigsten potentiellen Goldverkäufer aus W. und Umgebung dann auch tatsächlich in Erwägung ziehen, ihr Gold auf dem Postweg an die Klägerin zu versenden. Wie dem Senat aus eigenem Wissen bekannt sei, gebe es heutzutage stationäre Goldankaufstellen in jeder Stadt in größerer Anzahl. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag auch dann, wenn Käufer vor Vertragsschluss das Ladengeschäft des Verkäufers aufsucht, um Ware anzusehen / Zum Beginn der Widerrufsfristveröffentlicht am 2. September 2011
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10
§ 312b Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 355, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Verbraucher einen Kaufvertrag auch dann gemäß § 355 BGB widerrufen kann, wenn er vor Vertragsschluss das Ladengeschäft der Beklagten aufsucht, und zwar unabhängig davon, was vor Ort zwischen den Parteien erörtert wird. Zwar setze ein Fernabsatzvertrag voraus, dass der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werde und hierbei auch zu beachten sei, ob im Rahmen der Vertragsanbahnung persönliche Kontakte bestanden haben. Für die Frage des Vorliegens eines Fernabsatzvertrages sei entscheidend, ob sich der Verbraucher während des Anbahnungskontakts über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände informiert habe und der Vertrag im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit diesem persönlichen Kontakt zustande gekommen sei. Wenn also der Verbraucher nach persönlichem Kontakt zwar alle erforderlichen Informationen habe, sich aber noch nicht endgültig binden wolle, sei das notwendige das Zeitmoment noch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - EBAY: Online-Verkauf überholt oftmals die Umsätze aus einem parallel geführten Ladenlokalveröffentlicht am 19. März 2010
Nach einer Marktforschungsstudie der britischen Firma FreshMinds im Auftrag von eBay ist herausgekommen, dass die Hälfte der Onlinehändler neben dem Onlinehandel auch stationären Handel über ein Ladengeschäft betreibt, dabei jedoch den Großteil ihres Umsatzes über das Internet erzielen. 22 % der befragten 1.200 Onlinehändler gaben an, dass sie ihre Ladengeschäfte nur deshalb fortführen könnten, weil sie diese durch den Verkauf über das Internet „quersubventionierten“ (Heise).