Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Aachen: 20 Jahre alte Lagerware darf nicht als „Neuware“ angeboten werdenveröffentlicht am 4. November 2015
LG Aachen, Urteil vom 13.01.2015, Az. 41 O 60/14
§ 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Aachen hat entschieden, dass Ware, die 20 Jahre lang verpackt und unbenutzt gelagert wurde, nicht als „Neuware“ angeboten werden darf. Der Verbraucher verstehe unter „Neuware“ fabrikneue Produkte und werde daher in die Irre geführt. Vorliegend handelte es sich um Kugellager, bei denen durch die lange Lagerungsdauer Lagerschäden nicht ausgeschlossen werden könnten. Darüber müsse der Verbraucher informiert werden. Die Deklarierung als „Neuware“ stelle daher eine Täuschung dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.