IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. September 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.09.2013, Az. 1 U 96/13
    § 233 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich aus der Tatsache, dass es rein physisch eine gemeinsame Briefannahmestelle der Frankfurter Justizbehörden gibt, welche organisatorisch beim Landgericht angesiedelt ist, nicht herleiten lässt, dass ein beim Landgericht eingehendes Fax auf einer ausschließlich dem Landgericht zugeordneten Fax-Nummer fristwahrend für das Oberlandesgericht wäre. Es handele sich vielmehr um voneinander getrennte Zugangswege. Vgl. hierzu – weniger streng – OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. I-20 U 206/09 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2013

    Rechtanwältin Katrin ReinhardtLG Arnsberg, Anerkenntnisurteil vom 15.01.2013, Az. I-8 O 161/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die Werbung mit einer Preisersparnis (z.B. Stromlieferungsvertrag), die einen bestimmten Betrag angibt, exakt zutreffen muss, auch wenn unterschiedliche Tarife berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren dürften Kunden nicht mit der unzutreffenden Aussage, das Angebot sei begrenzt, zu einer eiligen Entscheidung bewegt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Beschluss vom 30.07.2012, Az. 4 O 111/12
    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

    Das LG Essen hat entschieden, dass bei einer Überschneidung der Abgabe einer Unterlassungserklärung des Schuldners und der Erhebung einer Unterlassungsklage durch die Gläubigerin hinsichtlich der Kostenfrage für die Klage entscheidend ist, wann die Klage auf den Postweg gebracht wurde. Der Klägerin war am 27.04.2012 eine Unterlassungserklärung zugegangen. Sie habe jedoch nach eigener Behauptung bereits am 26.04.2012 die Klage an das Gericht losgeschickt. Nach Auffassung des Gerichts hätte im letzteren Fall der Beklagte die Kosten zu tragen gehabt, da er die Erklärung auch rechtzeitig hätte abgeben können. Sei die Klage hingegen noch nicht auf dem Postweg gewesen, hätte die Klägerin die Kosten tragen müssen, da das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt hätte. Da dieser Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, hat das Gericht nach Erledigungserklärung die Kosten salomonisch geteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Januar 2013

    LG Potsdam, Urteil vom 21.08.2012, Az. 4 O 55/12
    § 307 BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass eine Mobilfunk-Nutzerin Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 EUR für die Nutzung des mobilen Internets nicht entrichten muss. Der Anbieter habe keinen Anspruch auf die Entgelte, die im Zeitraum einer Woche anfielen, bevor der Vertrag, wie von der Kundin gewünscht, auf eine Flatrate umgestellt wurde. Eine Abrechnung pro übertragener Datenmenge seitens des Anbieters sei trotz entsprechender AGB nicht wirksam, da sich der ursprüngliche Vertrag von 2006 lediglich auf Sprachtelefonie bezogen habe.

  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der In­halte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungs­maßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt wor­den, so müsse der Be­treiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeits­schritte des Pro­­viders und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
    § 93 ZPO; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass eine nicht ausreichend konkretisierte Abmahnung dazu führen kann, dass sich der Abgemahnte bei einer späteren Klage unter Vermeidung der Kostenlast durch sofortiges Anerkenntnis unterwerfen kann. Vorliegend sei ein Küchenfachgeschäft wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung abgemahnt worden, ohne allerdings die konkret beanstandeten Geräte aufzuführen. Auch auf Nachfrage sei keine Konkretisierung erfolgt, so dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden konnte. Das Gericht stellte klar, dass der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens (konkrete Verletzungsform) in einer Abmahnung so genau angegeben sein müsse, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen könne. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Krefeld, Beschluss vom 15.11.2012, Az. 12 O 111/12
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 2 PBefG, § 42 PBefG, § 47 PBefG, § 49 PBefG

    Das LG Krefeld hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß u.U. nicht allein darin besteht, dass eine irreführende Tatsache in der Trefferliste einer Suchmaschine wie Google auftaucht, wenn ein Klick auf solche Links „ins Nichts“ führt. Nach Auffassung des Gerichts könne aus einem solchen Treffer nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht habe. Interessanterweise äußert sich das Gericht am Rande noch kritisch zu Google+: „Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit „plus.google.com“ gekennzeichnet sind, dem neuen „sozialen“ Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass die Werbung eines Elektronikmarkts für einen Flachbild-Fernseher mit Tuner, der tatsächlich keinen Tuner im Angebotsumfang enthielt, wettbewerbswidrig ist. Im Markt erhielten Kunden, die sich auf die Anzeige beriefen, die Auskunft, dass ein Gerät wie das beworbene mit dem entsprechenden 3-fach Tuner nur zu einem 200,00 EUR höheren Kaufpreis tatsächlich erhältlich sei. Die Wettbewerbszentrale (hier) erwirkte eine einstweilige Verfügung und ließ die streitgegenständliche Werbung verbieten. Das Gericht teilte offensichtlich die im Antrag vertretene Auffassung, dass eine offensichtliche Irreführung wettbewerbswidrig sei, auch wenn möglicherweise keine erhebliche Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen vorliege.

  • veröffentlicht am 16. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 23.03.2012, Az. 96 O 126/11
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Werbung auf einem Internet-Portal, bei der Kinder aufgefordert werden, ein Spiel zu spielen und kurz nach Beginn des Spiels auf eine Werbeseite weitergeleitet werden, wettbewerbswidrig ist. Durch die Aufforderung zum Spiel werde die Aufmerksamkeit der jungen Nutzer derart in Beschlag genommen, dass ein Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ unter dem Spielfeld nicht ausreichend sei, um auf den Werbecharakter hinzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.11.2012, Az. 2-03 O 84/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 6 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine vergleichende Werbung, welche den Eindruck erweckt, das beworbene Produkt sei eine Imitation eines etablierten Produkts, unlauter und damit wettbewerbswidrig ist. Werbeaussagen wie „Das von Y entwickelte Implantatsystem A ist aufgrund seiner Innen-Achtkant-Verbindung vergleichbar mit dem X Implantat.“ oder „Das A System ist kompatibel mit dem X Implantatsystem.“ seien irreführend und zu unterlassen. Bei der Bewerbung eines Systems als hochwertige Kopie eines bis auf den Preis nicht mehr verbesserbaren bewährten Produkts könne der angesprochene Verkehr nur das (vorliegend falsche) Verständnis entwickeln, dass der Rest des bewährten Produkts eben unverändert übernommen worden sei. Auch die beworbene Kompatibilität, dass Teile des Systems A mit Teilen des Systems X kombiniert werden könnten, sei tatsächlich nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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