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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. November 2014

    LG Coburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13 – rechtskräftig
    § 280 BGB

    Das LG Coburg hat entschieden, dass derjenige, der sich darauf beruft, Opfer einer sog. Phishing-Attacke zu sein, dies auch zu beweisen hat. Im vorliegenden Fall klagte ein eBay-Mitglied erfolgreich auf Zahlung von 16.000 EUR Schadensersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches, den es auf eBay ersteigert hatte. Zuvor hatte es eine Bestätigungs-E-Mail über den getätigten Kauf erhalten. Der Beklagte verteidigte sich mit der Behauptung, das Angebot auf eBay sei durch einen Hackingangriff manipuliert worden.

  • veröffentlicht am 28. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Coburg, Urteil vom 13.03.2014, Az. 1 HK O 53/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Coburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung mit einer „Best Price Garantie“ (Erstattung eines Differenzbetrages, wenn dasselbe Produkt innerhalb von 14 Tagen billiger im Internet gefunden wird) irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn auf Grund einer Umbenennung des beworbenen Produkts ein echter Preisvergleich nicht möglich ist. Die Ware, die unter die Preisgarantie fallen solle, müsse so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass Interessenten Vergleichsangebote ohne Mühe auffinden könnten. Längeres Suchen sei nicht zumutbar.

  • veröffentlicht am 4. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Coburg, Urteil vom 17.09.2012, Az. 14 O 298/12
    § 275 BGB, § 325 BGB

    Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Verkäufer auf einer Internetplattform, der die verkaufte Ware nicht liefern kann, weil jemand aus seiner Sphäre diese anderweitig veräußert hat, dem Käufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zahlen muss. Nach den Ausführungen des Gerichts habe der Verkäufer aus einem bestehenden Vorrat zu liefern und Vorkehrungen treffen, dass keine vertragswidrigen Veräußerungen stattfnden können. Vorliegend handelte es sich um 10.000,00 EUR Schadensersatz für 20.000 Hosen, die der Erwerber mit entsprechendem Gewinn weiterverkaufen hätte können.

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