Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Essen: „Tierschutzverein“ hat keinen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR gegen übernehmende Familie, die für den Hund keine Haftpflichtversicherung abschließtveröffentlicht am 6. Januar 2016
LG Essen, Urteil vom 18.01.2011, Az. 15 S 277/2010
§ 307 BGB, § 309 Nr. 10 BGBDas LG Essen hat einem Tierschutzverein, der zwei Labor-Beagle an eine Familie vermittelt hatte, den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 EUR (1.000 EUR je Tier) versagt, nachdem die Familie für den Hund nicht umgehend eine Haftpflichtversicherung abschloss. (mehr …)
- LG Essen: Zur „dauerhaften Kennzeichnung“ von Kopfhörern nach § 7 S. 1 ElektroGveröffentlicht am 5. März 2015
LG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 41 O 89/13
§ 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 UWG
Das LG Essen hat entschieden, dass Kopfhörer eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 S.1 ElektroG aufweisen müssen, die den Hersteller oder den Importeur eindeutig identifiziert und mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers auf dem Verbraucherprodukt gekennzeichnet sein müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Essen: Angabe „geprüftes eBay-Mitglied“ ist irreführendveröffentlicht am 21. Januar 2015
LG Essen, Urteil vom 04.07.2014, Az. 45 O 8/14
§ 8 UWG, § 5 a UWGDas LG Essen hat entschieden, dass die Werbung mit einem Logo/Siegel „geprüftes eBay-Mitglied“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, da diese Identitätsprüfung mittlerweile auf der Plattform nicht mehr durchgeführt werde. Die Betreiberin der eBay-Plattform möge daher ersichtlich nicht mehr Gewähr für die ursprünglich durchgeführte Verifizierung übernehmen. Deshalb komme es nicht darauf an, dass der Beklagte ursprünglich zu Recht den entsprechenden Status erlangt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Auch die versehentlich online gestellte Website muss über ein Impressum verfügenveröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Essen, Urteil vom 13.11.2014, Az. 4 O 97/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWG, § 5 TMGDas LG Essen hat entschieden, dass auch eine nur versehentlich oder bestimmungsgemäß vorübergehend online gestellte Website über eine vollständige Anbieterkennzeichnung („Impressum“) verfügen muss. Der Beklagte hatte (erfolglos) eingewandt, die (noch im Aufbau befindliche) Website für eine Ferienwohnung sei ohne sein Wissen durch einen Dritten ins Internet eingestellt worden; im Übrigen sei dies nur versehentlich geschehen und die Website dann „vergessen“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Über das Opfer eines Überfalls darf identifizierend bei YouTube berichtet werdenveröffentlicht am 18. Dezember 2014
LG Essen, Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Essen hat entschieden, dass eine Filmberichterstattung bei YouTube bezüglich eines Überfalls zulässig ist, auch wenn das Opfer des Überfalls erkennbar dargestellt wird. Der Kläger, der in dem Filmmaterial seitlich und von hinten so abgebildet werde, dass er für einen weiteren Personenkreis identifizierbar sei, habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung des Filmmaterials. Durch das nicht alltägliche Geschehen des Überfalls sei der Kläger zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden, welche die – auch identifizierende – Berichterstattung dulden müsse. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit gehe im vorliegenden Fall nach Abwägung aller Umstände vor. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Essen: „Kleiderkammer Essen“ ist eine irreführende Bezeichnung für einen Second-Hand-Ladenveröffentlicht am 30. Oktober 2014
LG Essen, Anerkenntnisurteil vom 17.09.2014, Az. 42 O 33/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG Essen hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale im Rahmen eines Anerkenntnisurteils entschieden, dass die Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für einen Second-Hand-Shop im Bereich Textilien unzulässig ist. Es werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine wohltätige Einrichtung handele und nicht um einen gewerblichen Betrieb. Verstärkt werde dieser Eindruck durch die Tatsache, dass in Essen durch die Caritas die „Essener Kleiderkammer“ betrieben werde. Weiterhin wurde die Werbung „Hilfsbedürftige Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15 %“ wegen Intransparenz untersagt, da nicht darauf hingewiesen worden sei, wie solch ein Nachweis erbracht werden solle.
- LG Essen: Identifizierender Unfallbericht auf YouTube kann Persönlichkeitsrechte verletzenveröffentlicht am 18. September 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2014, Az. 4 O 157/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 S. 1 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Essen hat entschieden, dass ein Unfallvideo auf YouTube, welches die Identifikation eines Unfallopfers zulässt, die Persönlichkeitsrechte dieses Opfers verletzt. Die Veröffentlichung wurde daher untersagt. Der bewusstlose Verletzte sowie sein Fahrzeug wurden deutlich dargestellt, so dass einem Bekannten des Opfers eine Identifikation problemlos möglich gewesen wäre. In diesem Fall überwiege der Ehrschutz des Verletzten, der in die Berichterstattung nicht einwilligen konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Ein Unternehmer haftet nicht für Internet-Branchenbucheinträge, die durch Betreiber eigenmächtig eingestellt werdenveröffentlicht am 18. Juli 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2013, Az. 42 O 86/12
§ 339 BGBDas LG Essen hat entschieden, dass ein erneuter wettbewerbswidriger Eintrag in einem Internet-Branchenbuch, zu dessen Unterlassung der Unternehmer sich verpflichtet hatte, nicht automatisch die Verwirkung einer Vertragsstrafe bedeutet. Habe der Unternehmer das ursprüngliche Branchenbuch zur Löschung des Eintrags angewiesen und sei diese auch zunächst erfolgt, liege in einem späteren eigenmächtigen Wiedereinstellen des Eintrags durch einen anderen Branchenbuchanbieter kein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Werbung mit „nur 19,- EUR“ ist unlauter, wenn tatsächliche Kosten ca. 200,00 EUR betragenveröffentlicht am 24. März 2014
LG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 44 O 113/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Essen hat per Anerkenntnisurteil in einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Schlüsseldienst geführten Verfahren entschieden, dass hervorgehobene Werbeaussagen mit „ab 19.- €“ bzw. „nur 19.- €“ irreführend und damit wettbewerbswidrig sind, wenn per Fußnote, die nur durch Herunterscrollen erreichbar ist, der Hinweis erteilt wird „Gilt für je angefangene 15 Minuten Arbeitszeit zzgl. Einsatzpauschale von 189,21 € brutto und eventuell angefallene Materialkosten“. Damit belaufe sich der tatsächliche Preis auf nahezu 200,00 EUR. Auch die Werbung mit der Aussage „geprüftes Mitglied Fachverband Deutscher Schlüsseldienste e.V“ sei nur dann erlaubt, wenn Kunden die Möglichkeit eingeräumt würde, sich über die zu Grunde liegende Prüfung zu informieren. - LG Essen: Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede („mehrfacher Betrug“) eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 13. März 2014
LG Essen, Urteil vom 30.01.2014, Az. 4 O 193/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas LG Essen hat entschieden, dass für die rechtsanwaltliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen übler Nachrede eine erhöhte, nämlich 1,8-fache Geschäftsgebühr angemessen ist, da (1) die Angelegenheit (Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Bezichtigung des mehrfachen Betrugs) für den Kläger von erheblicher Bedeutung gewesen sei, (2) der Beklagte die streitgegenständlichen Blogeinträge wiederholt über einen Zeitraum von mehreren Monaten überarbeitet habe und eine entsprechende Beweissicherung erforderlich gewesen sei und (3) sich aus der Besonderheit der Materie, namentlich auch aus dem Grundrechtsbezug der vorliegenden Fallgestaltung (Art. 1, 2 und 5 GG) ergebe, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine besonders gründliche Recherche und Auswertung der Rechtsprechung habe vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)