Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsverstoß, wenn bei Filesharing nicht die ganze Datei, sondern nur ein Fragment übertragen wirdveröffentlicht am 16. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 97 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Urheberrechtsverstoß ausscheidet, wenn bei illegalem Filesharing nicht eine vollständige und lauffähige, das fragliche Werk beinhaltende Datei zum Download bereitgestellt worden ist, sondern nur Fragment (Bruchteil), der für sich nicht nutzbar bzw. lauffähig ist. Bei einem solchen, nicht lauffähigen und konsumierbaren Dateiteil handele es sich um „Datenmüll“, so dass keine – auch nur teilweise – Nutzung des geschützten Werkes vorliege. Der Rechteinhaber habe substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die übertragene Datei voll lauffähig gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG Frankenthal: Urheberrechtliches Auskunftsverfahren muss sich gegen Netzbetreiber und Reseller richten, sonst Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 15. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 101 Abs. 9 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses dem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn das Auskunftsverfahren nur gegen den Netzbetreiber gerichtet war, nicht aber (auch) gegen den Vertragspartner des Anschlussinhabers („Reseller“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Frankenthal: Verschleiert eine Kontaktanzeige ihren gewerblichen Charakter, liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 11. Mai 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 13.01.2015, Az. 1 HK O 14/14
§ 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass die Herausgabe einer Kontaktanzeige, welche nicht erkennen lässt, dass der Kontakt ausschließlich über eine gewerbliche Partnervermittlung gegen Zahlung einer Gebühr zustande kommen könne, irreführend ist. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Zeitungsrubrik erscheine, in welcher private Kontaktanzeigen üblich seien. In diesem Fall müsse der gewerbliche Charakter einer Anzeige verdeutlicht werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankenthal: Filesharing – Upload eines nicht lauffähigen Dateifragments ist keine Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 18. Februar 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13
§ 88 UrhG, § 89 Abs. 4 UrhG, § 94 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Datei, die in einer Tauschbörse lediglich in einem nicht lauffähigen Bruchteil angeboten wird, keine Urheberrechte verletzt. Es handele sich um Datenmüll und stelle keine Nutzung des in der vollständigen Datei enthaltenen Werkes dar. Die Beweislast dafür, dass eine vollständige Datei angeboten worden sei, liege bei dem Rechtsinhaber. Verwende dieser eine veraltete Erfassungssoftware, bestehen bereits aus diesem Grund Zweifel. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankenthal: Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbungveröffentlicht am 6. Februar 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 HK O 111/12
§ 7 UWGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Werbe-E-Mails an Verbraucher verschickt, beweispflichtig für das Vorhandensein einer Einwilligung des Verbrauchers ist. Anderenfalls handele es sich bei der Werbung um eine unzumutbare Belästigung. Vorliegend legte das Unternehmen zwar dar, dass sich ein Verbraucher im sog. Double-Opt-in Verfahren zu einem Gewinnspiel angemeldet habe. Dass diese Anmeldung jedoch gleichzeitig eine Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails gewesen sein solle, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, denn eine solche habe für den konkreten Fall zu erfolgen. Die bloße Teilnahme an einem Gewinnspiel genüge nicht für die Annahme einer Einwilligung in den Empfang von Werbung. Zum Volltext der Entscheidung: