Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt (Oder): Kfz-Werkstatt darf mit Abnahme der Hauptuntersuchung werbenveröffentlicht am 2. Oktober 2015
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 29/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 29 StVZODas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ neben anderen Leistungen nicht irreführend ist. Zwar sei nicht die Werkstatt selbst, sondern nur eine amtliche anerkannte Überwachungsorganisation zur Abnahme der Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt. Die beklagte Werkstatt gebe in der Werbung aber auch gar nicht an, diese Untersuchungen selbst durchzuführen, so dass eine unwahre Angabe nicht vorliege. Zudem sei es dem durchschnittlichen Kraftfahrer auch bekannt, dass für die Abnahme von HU/AU in einer Werkstatt üblicherweise zugelassene Prüfer in die Werkstatt kommen und die entsprechenden Untersuchungen durchführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Frankfurt (Oder): Ein Hinweis auf die AGB, in denen eine Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt nicht die Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 360 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die gesetzliche Forderung nach einer Widerrufsbelehrung nicht durch einen Hinweis auf die AGB, in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt werden kann. Im Übrigen müsse die Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB drucktechnisch hinreichend deutlich hervorstechen. Zitat: (mehr …)
- LG Frankfurt (Oder): Zu der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Partnerbörsenveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 312b BGB, § 346 Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 357 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat zu einigen grundsätzlichen rechtlichen Aspekten des Widerrufs einer Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ausgeführt und dabei zwischen der Anmeldung zum Portal und der Inanspruchnahme einer Premium-Mitgliedschaft differenziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)