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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2016

    LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2015, Az. 15 O 12/15 KfH
    § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Preisangaben in einem Onlineshop irreführend sind, wenn mit einer Rabattierung gegenüber gestrichenen Preisen geworben wird, wenn erst nach Anklicken eines Sternchenhinweises auf einer Unterseite erläutert wird, dass die gestrichenen Preise nur bei Selbstabholung ab Lager gelten würden. Zum einen sei es für den Kunden nicht zumutbar, erst mehrere Seiten durchzulaufen, um zu erfahren, worum es sich bei dem gestrichenen Preis handele, zum anderen sei vorliegend davon auszugehen, dass der gestrichene Preis nie ernsthaft gefordert worden sei. Hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen müssten diese immer auf derselben Seite dargestellt werden wie der Gesamt-Verkaufspreis. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 12. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2015, Az. 13 O 44/14 KfH I – nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Karlsruhe hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung für eine Kraftstoffersparnis durch Verwendung eines biologischen Enzym-Zusatzes wegen Irreführung zu unterlassen ist, da die Aussage wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei. Für die Anpreisung u.a. „Sie bewirken eine bedeutende Reduktion der Schadstoffemissionen und verringert den Kraftstoffverbrauch deutlich!“ könnten keine validen Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Gerade bei umweltssensiblen Themen sei jedoch ein hoher Maßstab anzulegen. Es liege daher eine Täuschung über wesentliche Produktmerkmale vor.

  • veröffentlicht am 31. Juli 2014

    LG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2014, Az. 15 O 19/14
    § 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kosten eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung erstattungsfähig sind, wenn der Verfügungsbeklagte nicht rechtzeitig eine hinreichende Abschlusserklärung abgibt. Sie seien in voller Höhe einer Geschäftsgebühr erstattungsfähig, soweit nicht nur äußerst geringe Anforderungen an den verfassenden Rechtsanwalt gestellt werden. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Verfügungsbeklagte nicht die vorgefertigte Erklärung, sondern eine eigene abgibt, die sodann auf die Erfüllung der Anforderungen überprüft werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. April 2014

    LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III – rechtskräftig
    § 5a Abs. 2 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Immobilien, denen ein Erbbaurecht zu Grunde liegt, nur unter Angabe der Restlaufzeit des Erbbaurechts und der Höhe des Erbbauzinses beworben werden dürfen. Auf der Internetplattform www.immobilienscout24.de war im vorliegenden Fall eine Eigentumswohnung für 195.000,00 EUR und dem Hinweis angeboten worden, das Haus sei auf einem „Erbbaugrundstück“ errichtet worden. Für besonders wichtig hielt die Kammer die Restlaufzeit des Erbbaurechts, da nach dessen Erlöschen das Eigentum an den auf dem betreffenden Grundstück befindlichen Bauwerken an den Grundstückseigentümer zurückfalle.

  • veröffentlicht am 15. August 2013

    LG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2013, Az. 9 S 391/12
    § 434 Abs. 1 S. 1 BGB; § 7 S. 1 FeinGehG

    Das LG Karlsruhe hatte darüber zu entscheiden, ob ein bei eBay angebotenes „massives goldenes Armband“ als Armband aus Massivgold oder als golden aussehendes Armband von massiver Form und Gestalt zu interpretieren ist. Der Käufer hatte auf Schadensersatz geklagt, nachdem das Armband nicht aus Gold war. Das Gericht würdigte zu Gunsten des Käufers, dass das Armband in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ eingestellt und sowohl im Text wie auch in der Kategorie „Goldanteil“ mit 750er-Gold und 18 Karat näher ausgezeichnet war. Nach § 7 S. 1 FeinGehG bestehe eine Garantiehaftung des Verkäufers für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts. Erst recht habe der Verkäufer sich dann an einer entsprechenden Beschaffenheitsangabe festhalten zu lassen. Der Feingehalt dürfe nach § 8 Abs. 1 FeinGehG bei Gold- und Silberwaren zudem von vornherein nicht angegeben werden, wenn diese mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt seien. Die Vorschriften dienten dem Schutz des Vertrauens, reelle Gold- und Silberware zu erhalten. Damit sei der Verkehrs- und Vertrauensschutz bei solchen Waren deutlich gegenüber dem Verkauf sonstiger Artikel gesteigert. Dies beeinflusst die Auslegung, welche Beschaffenheit die Parteien vorliegend vereinbart hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Februar 2013

    LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
    § 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 3 O 335/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Karlsruhe hat den Antrag des Vereins Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie von 14 Mitgliedern und Besuchern der Al-Bakara Moschee in Pforzheim, wegen einer Berichterstattung des Südwestrundfunks (SWR) unter dem Titel „Im Netz von Salafisten“ gegen ihn eine einstweilige Verfügung zu erlassen, weitgehend zurückgewiesen. Zur Pressemitteilung des Landgerichts vom 13.09.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2010

    LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009, Az. 10 O 356/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Vermischung von Widerrufs- und Rückgaberecht (in einer Erklärung) unzulässig ist und als Irreführung gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. Angegriffen worden war folgender Hinweis: „a) Widerrufsrecht/Rückgaberecht: Sollte es einmal passieren, dass ein bestellter Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht, haben Sie 14 Tage Zeit, ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen bei einem Bestellwert bis 40 Euro sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. b) Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Februar 2010

    LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009, Az. 10 O 356/09
    § 339 S. 2 BGB

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass derjenige treuwidrig handelt, der gegenüber dem Unterlassungsgläubiger (Abmahner) den Eindruck erweckt, eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben zu haben, obwohl tatsächlich eine Unterschrift zur Wirksamkeit fehlt. In der Folge könne der treuwidrig Handelnde bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Fall hielten die Richter für die Vertragsstrafe, die nach dem neuen Hamburger Brauch vereinbart war, einen Betrag von 4.000,00 EUR für angemessen.

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