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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Lüneburg, Versäumnisurteil vom 06.11.2014, Az. 7 O 103/14
    § 5 UWG

    Das LG Lüneburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale per Versäumnisurteil entschieden, dass eine Werbeaussage wie „Rund 30.000 Produkte mit bis zu 80% Preisvorteil. Seit rund 10 Jahren sind wir Ihr seriöser Partner rund um Ihre IT. Mehr als 200.000 Kunden geben uns Recht.“ zu unterlassen ist, wenn das werbende Unternehmen tatsächlich nur ca. 500 Produkte anbietet und erst seit einem halben Jahr existiert. Der Verbraucher werde durch diese täuschenden produkt- und unternehmensbezogenen Aussagen in die Irre geführt.

  • veröffentlicht am 13. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2013, Az. 7 O 18/13 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 1, 2. Halbsatz Nr. 2 b) HWG

    Das LG Lüneburg hat entschieden, dass die Zugabe einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer Brille unzulässig ist. Es handele sich dabei um eine nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht erlaubte Zuwendung, die die Kaufentscheidung eines Kunden unsachlich beeinflussen könnte. Inbesondere liege beim Erwerb nur eines Produktes kein zulässiger „Mengenrabatt“ vor. Die Ankündigung eines Optikers, es gebe beim Brillenerwerb „eine Armani-Einstärkenbrille oder eine Sonnebrille in Sehstärke geschenkt“ wurde daher untersagt. Ebenso hatte bereits das OLG Stuttgart (hier) in einem ähnlichen Fall entschieden. Über beide Urteile berichtete die Wettbewerbszentrale.

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