Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Nürnberg-Fürth: Wer ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte an der Marke „You & Me“ (für Druckereierzeugnisse)veröffentlicht am 3. September 2014
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.08.2014, Az. 3 O 1565/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass derjenige, der ein Buch mit dem Titel „You & Me“ vertreibt, nicht die für Druckereierzeugnisse geschützte Marke „You & Me“ verletzt, da der Buchtitel nicht markenmäßig benutzt werde. Dem Verfahren wurde ein für markenrechtliche Angelegenheiten eher geringer Streitwert von 37.500,00 EUR zu Grunde gelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Der Ausschluss von bestimmten (rechtsextremen) Bekleidungsmarken durch eBay ist rechtmäßigveröffentlicht am 24. Mai 2013
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Handelsplattform eBay das Recht hat, den Handel mit bestimmten Bekleidungsmarken, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, auszuschließen. Darin liege kein unzulässiger Boykott, da die betroffenen Händler die Möglichkeit hätten, auf andere Plattformen auszuweichen und eBay insoweit nicht marktbeherrschend sei. Das Interesse eBays am Imageschutz sei deshalb höher zu bewerten, als das Interesse der Händler, ihre Produkte dort verkaufen zu können. Zur Pressemitteilung 7/13: