Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Landsberg: Bei markenrechtlichem Gutachten zu Domain-Ansprüchen ist ein Streitwert von 50.000 EUR angemessenveröffentlicht am 3. August 2009
AG Landsberg am Lech, Urteil vom 22.06.09, Az. 2 C 647/08
§ 23 Abs. 1 RVG, § 3 ZPO
Das AG Landsberg hat entschieden, dass bei der Begutachten einer markenrechtlich motivierten Domain-Problematik ein Gegenstandswert von 50.000,00 EUR angesetzt werden kann. Da für Markensachen grundsätzlich kein Regelstreitwert existiere, bemesse sich der Gegenstandswert insoweit gem. § 23 Abs. 1 RVG, § 3 ZPO i.V. mit § 48 Abs. 1 GKG. Die Wertfestsetzung habe somit letztendlich nach billigem Ermessen zu erfolgen. (mehr …)