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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 30. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammJetzt ist er doch geoutet, der Text des „Anti-Counterfeiting Trade Agreements“, kurz ACTA genannt. Die habeas-tibi-Weisung auf dem Titelblatt des konsolidierten Entwurfs vom 18.01.2010 war ebenso deutlich („This document must be protected from unauthorized disclosure. … It must be stored in a locked or secured building, room, or cabinet.„) wie wirkungslos. Die Initiative La quadrature du net hat das mit 14,5 MB in jeder Hinsicht schwergewichtige Opus horribile nämlich dieser Tage als .pdf-Dokument ins Internet gestellt und hofft auf die nunmehr fällige öffentliche Diskussion. Die scheint auch geboten, sieht sich allerdings angesichts des durch zahlreiche Einschübe und Anmerkungen nahezu unlesbaren Textentwurfs vor einige Hindernisse gestellt. (mehr …)

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