Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Wann ist die Bezeichnung eines Mineralwassers als „natriumarm“ nicht irreführend?veröffentlicht am 13. Januar 2016
EuGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14
Art. 1 Verordnung Nr. 1924/2006, Art. 13 Verordnung Nr. 1924/2006; Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2009/54Der EuGH hat entschieden, dass bei der Bezeichnung eines natürlichen Mineralwassers als „für eine natriumarme Ernährung geeignet“ oder als „natriumarm/kochsalzarm“ nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern alle Natriumverbindungen. Der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen müsse geringer sein als 20 mg/l, sonst liege eine irreführende Angabe vor. Die Bezeichnung „sehr natriumarm/kochsalzarm“ dürfe gemäß der Health Claims Verordnung für Mineralwässer gar nicht verwendet werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OVG NRW: Zur Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse zwischen Lebensmittelhersteller und Überwachungsbehördeveröffentlicht am 12. November 2015
OVG NRW, Beschluss vom 08.12.2014, Az. 13 A 1504/14
§ 11 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 LFGBDas OVG NRW hat entschieden, dass grundsätzlich die für Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde auf Feststellung klagen kann, dass ein Lebensmittelhersteller eine irreführende Etikettierung verwendet hat (hier: „Bourbon-Vanille“ in Speiseeis). Habe der Hersteller jedoch die Etikettierung schon vor geraumer Zeit korrigiert (hier: 19 Monate vor Klageerhebung), sei eine Klage unzulässig, soweit nicht ein besonderes Interesse an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses dargelegt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Trier: Hinweis auf Sulfite im Wein beim Vertrieb im Fernabsatz ist Pflichtveröffentlicht am 6. August 2015
LG Trier, Beschluss vom 08.07.2015, Az. 7 HK O 41/15
Art. 14 Abs. 1 LMIV, Art. 9 Abs. 1 c) LMIV, Anhang II Nr. 12 LMIVDas LG Trier hat entschieden, dass ein Onlinehänder, der Wein über das Internet – z.B. über eBay – vertreibt, gemäß der Lebensmittelinfo-Verordnung in der Artikelbeschreibung bereits auf enthaltene Sulfite hinweisen muss, wenn diese mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l betragen. Zur Pressemitteilung vom 29.07.2015:
- LG Düsseldorf: „Detox“ ist eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Bezeichnung für Kräuterteeveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2015, Az. 38 O 119/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 10 HCVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ für eine Kräutertee-Mischung unlauter und daher zu unterlassen ist. Es handele sich um eine gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Angabe, welche nicht zugelassen sei. „Detox“ werde vom allgemeinen Verkehr als „Entgiftung“ interpretiert, was eine Wirkung auf den Körper suggeriere. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Lüneburg: Zu den Voraussetzungen für ein „diätetisches Lebensmittel“veröffentlicht am 11. Juni 2015
OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2014, Az. 13 LA 55/14
§ 4a Abs. 6 DiätV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätVDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass ein Vitaminpräparat für Kinder nicht als „diätetisches Lebensmittel“ zuzulassen ist, da die angesprochene Verbrauchergruppe der Kinder keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen könne. Ein besonderer Ernährungszweck sei jedoch Voraussetzung für die Bezeichnung als diätetisches Lebensmittel. Ein solches müsse im Hinblick auf einen bestehenden Mangelzustand einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung einer bestehenden Unterversorgung leisten können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Qualifizierung eines Lebensmittels als neu im Sinne der Novel-Food-Verordnungveröffentlicht am 9. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 112/14
Art. 1 Abs. 2 Buchst. c EGV 258/97, Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EGV 258/97; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein neues Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung gegeben ist, wenn die primäre Molekularstruktur eines Lebensmittels oder einer Zutat in einer Weise gezielt modifiziert wird, dass durch die Änderung der Molekularstruktur die biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffs verändert werden und es daher denkbar erscheint, dass sich daraus Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben könnten. Vorliegend sei dies jedoch nicht anzunehmen für die Acetylierung von Glutathion, da hierdurch die biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffes Glutathion nicht verändert würden. Auch an dem Verfahren sei nichts auszusetzen. Zwar werde es im Lebensmittelbereich eher selten eingesetzt, sei aber üblich bei der Herstellung von Arzneimitteln. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Definition des medizinisch bedingten Nährstoffbedarfsveröffentlicht am 8. Juni 2015
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB; § 1 DiätVDer BGH hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ nicht zulässig ist, wenn lediglich eine Modifizierung der normalen Ernährung vorliegt, mit welcher sich besondere medizinische Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist. Darüber hinaus genüge es jedoch für einen „medizinisch bedingten Nährstoffbedarf“, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Irreführende Angabe über Lebensmittelzutaten kann nicht allein durch das Zutatenverzeichnis behoben werdenveröffentlicht am 5. Juni 2015
EuGH, Urteil vom 04.06.2015, Az. C-195/14
Art. 2 Abs. 1 lit. a Ziff. i EU-RL 2000/13/EG, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 EU-RL 2000/13/EGDer EuGH hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn die Etikettierung eines Lebensmittels durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung einer bestimmten Zutat den Eindruck des Vorhandenseins dieser Zutat in dem Lebensmittel erwecken kann, obwohl sie darin tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des Lebensmittels ergibt. Vorliegend ging es um Früchtetee der Marke Teekanne, bei der die Abbildung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten blickfangmäßig herausgestellt war. Die Aufmachung des Tees war zudem geeignet, den Verbraucher davon abzuhalten, von dem auf der Verpackung – wesentlich kleiner – wiedergegebenen Verzeichnis der Zutaten Kenntnis zu nehmen, aus dem sich ein abweichender Sachverhalt ergab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Duisburg: Schwarz gefärbte Oliven dürfen nicht als „schwarze Oliven“ verkauft werdenveröffentlicht am 22. April 2015
LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015, Az. 2 O 84/14 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 nr. 1 LFGB, Art 7 Abs. 1 lit. d) EU-VO 1169/2011, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Duisburg hat entschieden, dass Aldi Süd geschwärzte grüne Oliven nicht als schwarze Oliven bewerben darf. Der Verbraucher werde in die Irre geführt. Schwarz gefärbte Oliven sind häufig weniger aromatisch als natürlich gereifte Oliven. Im vorliegenden Fall stand auf den betroffenen Olivengläsern „Spanische schwarze Oliven“, während tatsächlich grüne Oliven, die mit Eisen-II-Gluconat schwarz eingefärbt waren, enthalten waren, was teilweise erst kryptisch aus der Zutatenliste auf der Rückseite zu erkennen war. Unzureichend erachtete die Kammer einen Hinweis auf den Inhalt „geschwärzte Oliven“, da der Kunde angesichts der klaren Angabe auf dem Etikett keine Veranlassung habe, diese Aussage anhand der Zutatenliste zu kontrollieren.
- OLG Frankfurt a.M.: Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit „Vitalstoffen“ als Inhalt beworben werdenveröffentlicht am 26. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2015, Az. 6 U 170/14
Art. 3 EGV 1924/2006, Art. 8 EGV 1924/2006
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Apotheke keine Nahrungsergänzungsmittel mit dem Begriff „Vitalstoffe“ vertreiben darf. Dabei handele es sich um eine gesundheits- und nährwertbezogene Angabe, welche nicht nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen sei. Der Begriff erwecke die Vorstellung, das Mittel enthalte Nährstoffe oder andere Substanzen, die für die Erhaltung der Vitalität wertvoll seien. Zum Volltext der Entscheidung: