Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Der Prozentanteil eines Lebensmittel-Inhaltsstoffs ist auch dann anzugeben, wenn das Produkt fast ausschließlich aus diesem Inhaltsstoff bestehtveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013, Az. 6 U 41/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 8LMKV
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels auch dann in Prozent anzugeben sind, wenn das Mittel fast ausschließlich aus einem Stoff besteht. Ausnahmen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gebe es nur für Produkte, die zu 100% aus einem Stoff bestünden. Zwar werde auch die Auffassung vertreten, dass bei sog. „Quasi-Mono-Produkten“, d.h. Produkten, die zu mehr als 90% aus einem Stoff bestehen, die Prozentangabe nicht notwendig sei, vorliegend habe das streitgegenständliche Produkt jedoch nur zu 88% aus dem Stoff AAKG bestanden, so dass nach keiner Auffassung die Angabepflicht entfalle. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen von Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache gehalten sein / Die Lebensmittelkennzeichnungveröffentlicht am 19. August 2013
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.07.2013, Az. 33 O 5/13
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 LMKV
Das LG Köln hat entschieden, dass die Angaben nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutscher Sprache gehalten sein müssen. Dies gelte auch für englische Lebensmittel. Im vorliegenden Fall waren die Lebensmittel in englischer Sprache gekennzeichnet. Die Kammer konnte sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen (BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11, hier). - OLG Hamm: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit „über 7.000 Vitalstoffen“ ist irreführendveröffentlicht am 13. Juni 2013
OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013, Az. 4 U 149/12
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG; Art. 5, 6, 8, 10 VO (EG) 1924/2006 Health Claim VO (HCVO)Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform („Spiruletten“), welches Gerstengras enthält, mit u.a. den Inhalten „über 7.000 komplett natürliche Vitalstoffe“, „insbesondere im Frühjahr den nötigen Schwung für den Sommer“ oder „Gerstengras war bereits in biblischen Zeiten als Heilmittel bekannt“ wettbewerbswidrig sind. Es würden ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nachweisbare Behauptungen zu angeblichen gesundheitsbezogenen Wirkungen aufgestellt, die den Verbraucher zum Erwerb des Produkts verleiten sollen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die falsche Aufbringung eines Etiketts mit der Mindesthaltbarkeit ist ein wettbewerbsrechtlicher Verstoßveröffentlicht am 10. Juni 2013
BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11
Art. 34 AEUV; Art. 9 Abs. 1 GMV, Art. 13 Abs. 2 GMV; § 4 Nr. 11 UWG; § 3 LMKV, § 7 Abs. 2 LMKV; § 5 Abs. 7 NKV; § 53 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 54 Abs. 1 LFGBDer BGH hat entschieden, dass ein entgegen den Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aufgebrachtes oder beschriftetes Etikett zum Mindesthaltbarkeitsdatum einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Die Angabe „Mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung …“ genüge nicht den Anforderungen, da genau angegeben werden müsse, auf welcher Verpackungsseite das Datum zu finden sei. Des Weiteren müsse der Hinweis in deutscher Sprache gehalten sein, da nicht davon auszugehen sei, dass der inländische Verbraucher einen fremdsprachlichen Hinweis (hier: italienisch) ohne Weiteres verstehe. Schließlich könne durch die Aufbringung der Etiketten durch den Vertreiber (schief und teilweise die Marke des Herstellers verdeckend) auch eine Rufschädigung gegenüber dem Markeninhaber vorliegen, da die Aufmachung schlampig wirke. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Rostock: Irreführende Werbung mit Testurteilen für Lebensmittel, wenn das Urteil sich auf eine andere als die beworbene Charge beziehtveröffentlicht am 5. Juni 2013
LG Rostock, Urteil vom 12.11.2010, Az. 3 O 221/10
§ 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Bewerbung von H-Milch mit einem Testurteil der Stiftung Warentest irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn sich das Testurteil auf eine Charge bezieht, aus welcher die beworbene Milch nicht stammt. Der Test habe sich auf eine Milchproduktion mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2003 bezogen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die beworbene, sechs Jahre später hergestellte Milch unter denselben Produktionsbedingungen entstanden sei. Deshalb dürfe das Testurteil auch nicht darauf bezogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Gesundheitsbezogene Angaben ohne wissenschaftlichen Nachweis sind bei der Werbung für Lebensmittel nicht erlaubtveröffentlicht am 23. Mai 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGBDas OLG Düsseldorf stellt auch in dieser Entscheidung klar, dass für Lebensmittel (hier: „Schönheitsdrink“) nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden darf, wenn die dargestellten Eigenschaften nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Dies gelte sowohl für eigene Angaben des Werbenden als auch für von ihm vorgestellte „Erfahrungsberichte“ von Kunden. Einen wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis erst im Gerichtsverfahren mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens erbringen zu wollen, sei ebenfalls nicht zulässig. Dadurch könnten Werbende dazu verleitet werden, zunächst „auf gut Glück“ zu werben und abzuwarten, ob sie verklagt würden. Der Nachweis für eine gesundheitsbezogene Angabe müsse daher stets erbracht sein, bevor dafür bzw. damit geworben werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Braunschweig: Indianisch-schamanischer Kräutertee nicht als neuartiges Lebensmittel zugelassenveröffentlicht am 15. April 2013
VG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013, Az. 5 A 117/12
§ 53 LFGB, § 54 LFGB; Art. 1 Abs. 2 Buchst e EGV 258/97
Das VG Braunschweig hat entschieden, dass ein Heilkräutertee aus u.a. Rinde der Rot-Ulme, dem angeblich von kanadischen Ureinwohnern heilende Kräfte beigemessen werden, nicht als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung zum Vertrieb in Deutschland zugelassen wird. Bei den Inhaltsstoffen handele es sich weder um Stoffe, die in der EU bisher in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden wären, noch um Stoffe, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten könnten. Zum Volltext der Entscheidung: - Kein Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln ohne vorherige Zertifizierung / Abmahngefahr für Händlerveröffentlicht am 5. April 2013
Der Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)
- BayVGH: Zur Unzulässigkeit eines amtlichen „Hygieneprangers“ im Internetveröffentlicht am 4. April 2013
Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.2013, Az. 9 CE 12.2755
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB, § 123 VwGO, § 146 VwGODer BayVGH hat entschieden, dass eine auf § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB gestu?tzte Vero?ffentlichung von lebensmittelrechtlichen Versto?ßen auf einer hierfu?r eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) unzulässig ist. Der Senat äußerte u.a. erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs.1a Nr. 2 LFGB. Ähnlich auch VGH Mannheim (hier). Vgl. aber auch abweichende Entscheidungen hier, hier, hier, hier und hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Sigmaringen: Zu der Frage, wann Hygieneverstöße eines Lebensmittelunternehmens veröffentlicht werden dürfenveröffentlicht am 26. März 2013
VG Sigmaringen, Beschluss vom 09.01.2013, Az. 2 K 4346/12
§ 123 VwGO, § 1004 BGB, Art. 12 GG, Art. 2 GG, § 40 Abs. 1 Nr. 2 LFGBDas VG Sigmaringen hat entschieden, dass eine Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 2 LFGB schon bei Unsauberkeit der Betriebsstätte zulässig ist, wenn dadurch die Herstellung und das Inverkehrbringen einwandfreier Lebensmittel nicht mehr hinreichend sichergestellt ist. Allerdings stehe ein derartig gravierender Schritt unter dem Vorbehalt, dass andere ebenso wirksame Maßnahmen, insbesondere eine Information der Öffentlichkeit durch den Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer, nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden könnten oder die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zeitnah erreichten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)