Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Berlin: Irreführung des Verbrauchers – Nicht jeder Schweinebraten ist ein Schweinebratenveröffentlicht am 2. November 2011
VG Berlin, Urteil vom 20.10.2011, Az. 14 K 43.09
Das VG Berlin teilt per Pressemitteilung mit, dass ein durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugtes Produkt nicht als „Schweinebraten“ bezeichnet werden darf. Bei einem „Schweinebraten“ erwarte der Verbraucher, dass ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Fleischstück vorliege und keine „Collage“. Dies hatten die Lebensmittelüberwachungsbehörden mehrerer Bundesländer beanstandet und wurde im vorliegenden Urteil bestätigt. Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011:
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